Hallo Zusammen,

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Picolino
Dir ist aber schon klar, dass es fast auf allen 2m-Band-Kanälen verboten ist ein Relais zu betreiben da die Nutzung der Oberbänder anderweitig vergeben ist, oder? Zudem kommt, dass nicht alle 2m-HFG, die dann u.U. zum Einsatz kommen, voll gegensprechfähig sind.
Nur auf den allerwenigsten Kanälen, die denn aber nicht den Hilfsorg. oder FW zugewiesen sind. Siehe hierzu auch Frequenznutzungsplan.
Die Genehmigung gestaltet sich aus obigen Gründen weder schnell noch unkompliziert, sondern endet so gut wie immer in einer Ablehnung.
Es stimmt schon, da die meisten den NPOL-BOS zugewiesenen 2m Kanäle IN DER REGEL nicht für Relaisbetrieb vorgesehen sind! Die Begründung liegt hier in der gesonderten Nutzung des Oberbandes (Digitalalarm, Atemschutzüberwachung).
Natürlich kann aber trotzdem ein (temporäres) Relais auf diesen Kanälen genehmigt werden, sofern keine nutzung des Kanals als Alarmierungskanal im OB dem entgegensteht.
Darüberhinaus gibt es ja noch genügend andere Kanäle.
Ob eine entsprechende GEnehmigung erfolgt und wie schwer diese zu bekommen ist, hängt sehr vom Bundesland ab. Wo es in Hessen wohl kaum eine Chance gibt, ist das in NRW bei guter Begründung überhaupt kein Problem.
Für den entsprechend verantwortlichen i.d.R. nur ein Telefonanruf!
(HAbe ich selbst mehr als einmal gemacht!)

Zitat von
Picolino
Ist im seltensten Einzelfall sicher möglich, kann aber kein gültiger Ratschlag für Hilfesuchende sein.
Wer sollte Dir denn die Genehmigung für einen dieser 90 Kanäle geben? An wen wendest Du Dich dann?
Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, dass diese Kanäle zur Nutzung an einzelne Nutzergruppen vergeben sind und demnach auch das Land als zuweisende Behörde keinen Zugriff mehr darauf hat?
Deine Sorge sollte nur sein, ob Du überhaupt eine Genehmigung bekommst, was ich aus obigen Gründen bezweifele.
Wer die genehmigung erteilt ist klar geregelt:
Die entsprechende Stelle des Landes. In NRW das LZPD (ehemals ZPD).
Das LZPD besitzt auch für den großteil der Kanäle die absolute Entscheidungsgewalt!
Natürlich wird man nicht -einfach so- einen Kanal bekommen der in der selben Region einem anderen Nutzer zugeteilt ist. Aber es gibt ja noch "Reservekanäle" ggf. wird aber auch ein eigendlich im Einsatzgebiet zugeteilter Kanal nach Rücksprache (oder auch nur dessen information) mit dem eigendlichen Nutzer zugewiesen werden.
Alternativ kann man (je nach Bedarfsträger) sich auch noch an das ZS-IuK wenden, welches dann entweder einen Kanal aus "Bundesbestand" freigibt oder mit der jeweils veranwortlichen Landesstelle einen Kanal zuteilt.
Oder halt auf dem kurzen Dienstweg die anfrage an einem Nutzer eines Relais, ob man dieses "Mitnutzen" kann.
Welcher Weg nun eingeschlagen wird ist Sache des entsprechenden Fernmeldesachbearbeiters/S6/Fernmeldeführers.
Der "Normale" Feuerwehrmann/Helfer hat damit NICHTS zu tun!

Zitat von
Picolino
Frage ich mich nur, wie das THW damit arbeitet, wenn es denn nur W/U-Geräte hat. Denen gehört der Kanal nämlich auch.
Wie kommst du denn auf den Zweig, das dem THW der Kanal 49 gehört?
Das ist NICHT der Fall, auch wenn es -teilweise immer noch- FALSCH ausgebildet wird!
Leider ist es so, das etwas als "Wahr" angesehen wird, nur weil ein kleiner Mann aus Lehrte (NDS) den Mist predigt! (K49 &51 THW Bundesweit !!!)
Zugegeben, ich weiß nicht, wie das in NDS jetzt genau ist, aber in den meisten anderen Bundesländern ist das THW ebend keine HiORG.
In NRW stehen die KatS-Kanäle zur Mitbenutzung zur Verfügung (wovon vom THW hauptsächlich K20 & 25 genutzt werden) in RLP zb steht dem THW der K25 exklusiv zur Verfügung! Und so geht es dann weiter...

Zitat von
Picolino
Die hat damit nichts mehr zu tun, da die Überwachung der Nutzung in der Regel an den Bedarfsträger übergegangen ist.
FALSCH!
Die BnetzA HAT IMMER NOCH DIE VOLLE ÜBERWACHUNGSKOMPETENZ für diese Frequenzen und macht davon auch gebrauch! Nur gibt es in einigen Bundesländern noch ZUSÄTZLICH die polizeiliche Funküberwachung, welche sich zusätzlich undgleichberechtigt zur BnetzA um diese Dinge kümmert!

Zitat von
Picolino
Hallo Fabsi,
auch wenn ich schrieb: "Auch die zuweisende Behörde, bei Dir ist es ja wohl das IM des Landes Nds, ........", heiß das nicht, dass hier einfach vor Ort im Bundesland mal schnell über die anderweitige Nutzung der Kanäle entschieden werden kann, denn die Kanäle wurden Bundesweit durch das BMI einen festen Verwendungszweck zugeteilt.
WIEDER FALSCH!!!
Der Großteil der Kanäle wurde nicht durch das BMI zugeteilt, sondern von der BnetzA nach absprache mit der vom jeweiligen LMI beauftragten Stelle.
Für Kanäle des Landes hat das LMI die absolute Hoheit und kann damitmachen was es will.
Wenn dem LMI jetzt in dem Sinn kommt der FW-Musterstadt die Kanäle 50-56 zu entziehen und stattdessen dieser die Kanäle 90-92 zuzuteilen, dann ist das so!
Da hat das BMI NICHTS zu melden.
Lediglich ein KLEINER Teil der Kanäle wird von der BnetzA nach Rücksprache mit derZS-IuK zugewiesen. Für diese Kanäle hat der BUND dann die Entscheidungskompetenz.

Zitat von
Picolino
Weiterhin geht es mir auch nicht darum, dass es grundsätzlich nicht geht, denn es gibt noch immer 9 freie Reservekanäle. Vielmehr geht es mir um die Aussage, dass man eben mal schnell und einfach einen der anderen 90 Kanälen nimmt, wie hier geschrieben wurde. Dieser lachse und unüberlegte Umgang mit den knappen Ressourcen führt leider all zu oft zu Störungen.
m.f.G.
Hier würde ich dir Zustimmen, Kanalpiraterie geht nicht, auch wenn ich beim Elebeinsatz 2002 von höchster Stelle entsprechende Rückmeldungen bekommen habe!
Zitat: "Wir haben den Überblick verloren- Sucht euch einen Freien Kanal und nutzt diesen!"
Allerdings ist mir nicht aufgefallen das hier im Threat jemand Kanalpiraterie gefordert hat!
Gruß
Carsten
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