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Thema: Funken im Wald

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    Dir ist aber schon klar, dass es fast auf allen 2m-Band-Kanälen verboten ist ein Relais zu betreiben da die Nutzung der Oberbänder anderweitig vergeben ist, oder? Zudem kommt, dass nicht alle 2m-HFG, die dann u.U. zum Einsatz kommen, voll gegensprechfähig sind.
    Nur auf den allerwenigsten Kanälen, die denn aber nicht den Hilfsorg. oder FW zugewiesen sind. Siehe hierzu auch Frequenznutzungsplan.
    Die Genehmigung gestaltet sich aus obigen Gründen weder schnell noch unkompliziert, sondern endet so gut wie immer in einer Ablehnung.
    Die Genehmigung bekomme ich natürlich nicht auf dem Kanal, auf dem die Alarmierungen laufen, aber die FW hat mindestens 5 Kanäle (50, 51, 53, 55, 56) Der RD mindestens nochmal 2 (49, 52), es gibt noch weitere Kanäle, die mir auf grund der seltenen Nutzung z.Zt. entfallen sind. Nur auf einem Kanal läuft der Digitalalarm (meist 55 OB), die anderen werden auf Anfrage innerhalb von 1 Stunde für bGU-Relais freigegeben. Natürlich NUR für Berechtigte und nicht für AFU oder so!
    Bei Bedarf (den ich hier wohl unterstellen darf!) wird evtl. sogar ein Kanal zur Dauernutzung zugewiesen... (Beispiel ist der Kanal 31, der diese Dauergenehmigung hat --> Zusammenarbeit zw verschiedenen Diensten!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Genehmigung bekomme ich natürlich nicht auf dem Kanal, auf dem die Alarmierungen laufen, aber die FW hat mindestens 5 Kanäle (50, 51, 53, 55, 56) Der RD mindestens nochmal 2 (49, 52), es gibt noch weitere Kanäle, die mir auf grund der seltenen Nutzung z.Zt. entfallen sind. Nur auf einem Kanal läuft der Digitalalarm (meist 55 OB), die anderen werden auf Anfrage innerhalb von 1 Stunde für bGU-Relais freigegeben. Natürlich NUR für Berechtigte und nicht für AFU oder so!
    Bei Bedarf (den ich hier wohl unterstellen darf!) wird evtl. sogar ein Kanal zur Dauernutzung zugewiesen... (Beispiel ist der Kanal 31, der diese Dauergenehmigung hat --> Zusammenarbeit zw verschiedenen Diensten!)
    Danke für die Erklärung, hatte keinen Bock mehr das hier so ausführlich zu schreiben,
    und freut mich das ich nicht der einzige bin der das so wie ich sehe (in dieser einen Sache).

    Mfg
    chris

  3. #3
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    Ich weis ja nicht, was ihr euch immer über ungelegte Eier aufregt ^^

    Wir haben hier vom DRK eine Relaisstelle auf 49, die zur gemeinsamen Nutzung im Stadtgebiet für die 3 HiOrgs (DRK-MHD-JUH) vorgehalten wird.

    Das einzige, was jetzt noch zu klären ist, dass wir im W-Betrieb der FuG bei örtlich begrenzten Einsätzen, im OB funken dürfen...
    (Hat ganz praktische Gründe, die ich jetzt hier nicht näher erläutern werde *g*)

    Bisher gab es von der BNetzA noch keine Probleme ^^

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    ...

    Hallo Fabsi,
    ...

    Weiterhin geht es mir auch nicht darum, dass es grundsätzlich nicht geht, denn es gibt noch immer 9 freie Reservekanäle. Vielmehr geht es mir um die Aussage, dass man eben mal schnell und einfach einen der anderen 90 Kanälen nimmt, wie hier geschrieben wurde. Dieser lachse und unüberlegte Umgang mit den knappen Ressourcen führt leider all zu oft zu Störungen.

    m.f.G.
    Das was du mit mal eben meinst und einen der 90 Kanäle einfach nehmen, hab ich dann wohl ins rollen gebracht.
    Allerdings hast du mich kpl. falsch verstanden, ich habe nirgendswo gerschrieben, mal eben einen raussuchen, nach dem motto Zufallsprinzip und dann machen wa mal.

    Das eine Relaisstelle erst genehmigt werden muss und dann noch der zu nutzende Kanal frei und zugeteilt wird ist denke ich auch klar. Und natürlich das die inbetriebnahme der Relaisstelle nur durch dafür ausgebildetes Personal geschehen darf sollte auch klar sein.

    Hoffe das das für dich jetzt nen bischen verständlicher rübergekommen.

    Mfg

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