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Thema: Funken im Wald

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Um das jetzt nich unnötig zu verkomplizieren werde ich jetzt mal auf eine weitere HErauszitierung verzichten und das ganze als zusammenhängenden Text abhandeln:

    Nur das hier:
    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    Hallo Carsten,

    Ein kleiner Tipp. Etwas weniger schulmeisterlich und weniger schreiende "FALSCH" würden die Kommunikation angenehmer gestalten. So treten nur Gutsherren auf.

    m.f.G.
    Dazu möchte ich sagen:
    Wer im Glashaus sitzt...

    Wer hat den hier die Forennutzer, die hier die tatsächlichen Verhältnisse in ihrem Bereich (NRW & RLP) beschrieben haben, zurechtgewiesen?

    Und nun zu deinen Aussagen:
    Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen, denn es ist nun einmal Formal so das Frequenzen ausschließlich durch die BnetzA zugeteilt werden!
    Als Sonderregelung gibt es jedoch die Möglichkeit das Nutzer einer BOS-Frequenz auch andererBOS Frequenzen KURZZEITIG nutzen können.

    Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
    Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle. Und diese KÖNNEN und WERDEN Notfalls auch in bestehende Kanalverteilungen eingreifen. Eine evtl. stattgefundene Nutzergruppeneinteilung durch das BMI hat für die Länder KEINE,aber wirklich überhaupt keine rechtliche Bindung!
    Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
    Alle Länder haben DASSELBE Kanalkontigent!
    Lediglich bei Streitfällen zwischen zwei Bundesländern kann die ZS-IuK vermittelnd eingreifen.

    Es ist auch in der Tat so, das alle BOS grundsätzlich den selben Bedarf haben. Aber diesem Bedarf wird halt durchaus eine unterschiedliche Priorität eingeräumt. Allerdings wird es in der Tat nicht passiern, das z.B. jemand auf die Idee kommt und den FWen den 50,53,55,56 wegnimmt. Das währe Hirnrissig. ABER: Wenn es gemacht würde, währe dieses 100% rechtens! UND: ZUR WM2006 wurden Kanäle ENTZOGEN!
    (Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)

    Zu der K49 sache:
    Wer ist der Herausgeber deiner Liste?
    Die ZS-IuK? Oder jemand anderes?
    Welchen Stand hat diese Liste?

    Fakt ist der K49 ist ausschließlich Ländersache, insofern gibt es theoretisch 16 verschiedene Regelungen. Für NRW ist der K49 (&51) definitiv nicht dem THW zugeteilt! Auch nicht zur Mitbenutzung (Aussage ZPD). Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe sieht es für RLP ähnlich aus (Der Verantwortliche dort ist übrigends ein "Blauer"). Und in den meisten anderen BL ist es ähnlich. Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen. Genausowenig wie von der Aussage das ALLE dienstlich ausgelieferten Geräte diese Kanäle hätten. Was ebendfalls von höchster Ebende dementiert wurde.

    Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land! Darüberhinaus brauche ich keinen expliziten Reservekanal!
    Wenn ein Kanal an Ort A vergeben ist, so wird der Mir durchaus je nach geographischer Lage evtl. in einigen KM entfernung (Kurzzeitig) wieder zugeteilt.

    Und nochmal zur BnetzA:
    Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
    Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.
    Davon abgesehen ist die "Funkstörung" ja nicht das einzige Aufgabengebiet der ex-OPD.
    Es gibt ja auch noch die Kontrollen der eingesetzten Geräte.
    Allerdings ist es auch hier so, das diese bei den BOS nur sehr sporadisch stattfinden.
    Die Gründe hierfür sind einmal (laut inoffizieller Aussage der entsprechenden Mitarbeiter) der Behördenbonus sowie manchmal auch die Unlust sich mit den Besonderheiten der BOS auseinanderzusetzen.

    Und in dem letzten von dir zitierten Teil kann ich KEINE Aufforderung zur Piraterie erkennen:
    Nur eine logische Schlussfolgerung zur Zahl der mir möglicherweise (temporär)zuteilungsfähigen Kanäle. Christian hat lediglich versucht vorzurechnen, das in der RElaisreichweite ca. 90 Kanäle "frei" währen. Davon die Bundeskanäle abgezogen kann die verantwortliche Stelle des LAndes dann einen Kanal frei Zuteilen.
    Die Entscheidung welcher Kanal dann zugeteilt wird,wird oftmals mit einem Blick auf die KArte getroffen! (Wie gesagt - NATÜRLICH NUR FÜR KURZZEITNUTZUNG)

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    (Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)
    Guten Morgen,

    richtig erinnert. Die Berliner Feuerwehr nutzt 60iger Kanäle, Brandenburg wie weit verbreitet die 50iger (auch nicht alle, da Polen nebenan).
    Daher müssen alle Brandenburger und Berliner Geräte ebenfalls Kanal 31 WU schalten können, aber leider habn einige Gemeinden Ihre HFG teilweise noch anders programmiert (fällt immer dann auf, wenn BE und BB im Einsatz und erst der ELW 2 von Berlin zur gemeinsamen Kommunikation anfahren muss ;-)
    Für den Rettungsdienst sind in BB die 49 und 27 WU zugewiesen, darüber hinaus in BE 25, 54 etc.
    Daher stammt das Problem, dass 25 und 54 WU KatSch/Reserve-Kanäle sind, duch die Gleichwellen-/Relaisnutzung der DLRG/WaWa in BE aber im angrenzenden Raum nicht genutzt werden können.

    Übersicht nichtpolizeiliche Kanäle BRB:
    31 WU, 25 WU, 27 WU, 46 WU, 49 WU, 53 WU, 54 WU, 55 WU, 90 WU, 90 G/U

    Die Nutzung der Funkkanäle 37, 42, 50, 51 und 56 ist seit dem 01.04.2004 in Folge der Frequenzharmonisierung mit Polen untersagt.

    Gruß
    Knut

  3. #3
    ::micha:: Gast
    ist das noch zum Thema Funken im Wald??

    MfG
    Gruß
    Micha

  4. #4
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    12.02.2006
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    Zitat Zitat von ::micha:: Beitrag anzeigen
    ist das noch zum Thema Funken im Wald??

    MfG
    Gruß
    Micha
    Ja das gehört noch dazu, geht noch um die Reichweite, allerdings ist das ein bischen abegschweift n Richtung betrieb und Genehmigungsverfahren von Relaisstellen.
    Kurze zusammenfassung für dich: Relaisstellen für Betriebsfunk nur Ortsfeste Anlangen in Ausnahmefällen nur kurzzeitge Relaisstellen die gesondert Gneehmigt werden müssen. Das heisst wenn Ihr eine Genehmigung für eine Ortsfeste Relaisstelle habt dann braucht Ihr für die temporäre Relaisstelle (mobile) eine zweite Genehmigung)

    Für den BOS-Bereich sieht es ähnlich aus, nur das du im Einsatzfall wesentlich schneller deine Genehmigung bekommst.
    [Und auch malauf eurem eigenen Betriebskanal den du ja in und auswenig kennen solltest ein Relais schalten kannst ohne das je nach örtlicher gegebenheit dir sofort einen übern deckel haut. (nicht gesetzliche Regelung)]

    Hoffe ich habe alles in sehr kurzer Form und richtig wiedergegeben.

    Mfg

  5. #5
    ::micha:: Gast
    danke, das war auch für mich verständlich ;)

  6. #6
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    @::micha::
    ... oder ganz kurz (egal ob Picolino jetzt mault, weil er es nicht einsehen will..:):

    Stellt einen Antrag auf Relais-Nutzung eines Kanals bei Eurer zuständigen Kommune. Die genehmigen das und leiten es weiter an den Kreis, der an das Land/LMI und schon habt ihr eure Zuweisung eines Kanales und die Genehmigung für temporäre Nutzung des Kanales ohne weitere Meldung, evtl. sogar zur Dauernutzung.

    @all:
    Übrigens ist in NDS der Kanal 49 allein den SEGen zugewiesen....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    Hallo Carsten,
    wenn man aufhört einzelne Fakten zu zitieren kommt schnell der Eindruck auf, als solle der Zusammenhang zerlegt oder undurchschaubar gemacht werden. Ich werde deshalb weiter zitieren.
    Ok, dann auf in den Zitierwettbewerb!
    Dummerweise kann ich vorhergehende Zitate nicht automatisch mitzitieren, was die Zitate dann ohne Händisches Einfügen aus den Sinn reißen würde!
    Aber nun gut...:

    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    Zitat:
    Zitat von DG3YCS
    Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen,
    ...
    Zitat von DG3YCS
    Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
    Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle.
    ...
    Zitat:
    Zitat von DG3YCS
    Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
    ...

    Du verfälscht meine Aussagen, denn nichts anderes schrieb ich:

    Zitat von Picolino
    Die Länder verwalten und vergeben die Nutzungsrechte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches soweit es sich eben nicht um Bundesnutzer handelt.
    Zitat ende

    Auszug aus Meterwellen Richtlinie / 29.02.2000
    §1 / 3 Für den Betrieb von Funkanlagen der BOS sind Frequenzzuteilungen nach § 47 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erforderlich.
    Frequenzen werden ausschließlich anerkannten Berechtigten zugeteilt, die vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und/oder den zuständigen obersten Landesbehörden festgelegt werden.
    --------------------------------
    § 3 Zuständigkeiten der Bundesministerien des Innern (BMI) und der Finanzen (BMF) sowie der Ministerien und Senatsverwaltungen des Innern der Bundesländer
    (1) Das Bundesministerium des Innern (BMI) vertritt die Belange der BOS gegenüber der Regulierungsbehörde in allen grundsätzlichen Fragen der Frequenznutzung im BOS-Funk. Das BMI stellt dazu das Einvernehmen mit dem BMWi und ggf. das Benehmen mit dem BMF und/oder den zuständigen obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen her.
    -------------------------------
    TkG (22.06.2004) § 52, 53, 54
    -------------------------------
    DOCH,

    Du schriebst etwas anderes! Und zwar in deinem Beitrag vom 01.04.08 um 21.27
    Zitat Zitat von Piccolino
    Hallo Fabsi,

    auch wenn ich schrieb: "Auch die zuweisende Behörde, bei Dir ist es ja wohl das IM des Landes Nds, ........", heiß das nicht, dass hier einfach vor Ort im Bundesland mal schnell über die anderweitige Nutzung der Kanäle entschieden werden kann, denn die Kanäle wurden Bundesweit durch das BMI einen festen Verwendungszweck zugeteilt.
    Erst NACH meinem Beitrag hast du dieses richtiggestellt!

    Aber nun gut, weiter im Text:
    Dadu dich so wehement auf deine Liste berufen hast, habe ich dich nach dem Ursprung dieser Liste gefragt:
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Wer ist der Herausgeber deiner Liste?
    Zitat Zitat von Piccolino
    Da es sich um eine Kopie handelt kann ich nicht erkennen aus welchem Gesamtwerk die Liste kommt.
    --------------------------------------
    Zu erkennen ist im Kopf: "Kapitel 6 Anhang" und "Stand: 6/2000"
    Überschrift im weiterführenden Text:
    "6.5 Bundeseinheitliche Kanalzuteilung 2m-Band"
    Text:
    "Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt."
    -------------------------------------
    Der Grund für meine Frage war hier die "Brauchbarkeit" dieser Liste zu beurteilen.
    Da der Kopf aber mit keiner meiner offiziellen Listen (Herausgeber = ZS-IuK) identisch ist, welche die EINZIGE Stelle ist, die überhaupt in der Lage währe (halbwegs) verbindliche Angaben über die bundesweiten Zuteilungen zu machen, ist das wohl nur eine Inoffizielle Liste, welche Augenscheinlich entweder aus einem dieser "Frequenzlistenbücher" oder Org-Internen Schulungsunterlagen stammt. In beiden Fällen also KEINE fundierte Argumentationsgrundlage!
    Insbesondere der Passus -"Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt." -zeigt dieses Überdeutlich ! (Da Falsch!)

    Zitat Zitat von DG3YCS
    Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen.
    Zitat Zitat von Piccolino
    Vielleicht erklärt sich ja auch daraus mein Unverständnis oder liegt es nur daran, dass der KMaL etwas anderes ist oder sagt als der GMaDuelmen-Rorup. ;)
    Aber im Ernst, ich weiss noch immer nicht, was es mit dem "KMaL" auf sich hat oder um wen oder was es dabei geht.
    HEy, Dülmen-Rorup, da bin ich gestern noch durchgefahren... ;-)
    Aber OK, das ist ein Insider und wer etwas damit Anzufangen weiß, weiß es halt und der Rest braucht es nicht zu wissen. (Das gehört hier nicht öffentlich breitgetreten)
    Es ist zumindest einer der Gründe warum viele THW´ler glaube der K49 sei Ihrer obwohl das in IHREN BL definitiv NICHT der Fall ist!

    Zitat Zitat von DG3YCS
    Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land!
    Zitat Zitat von Piccolino
    Ist Stand der oben zitierten Liste zum Erstellungszeitpunkt, schließt aber, da es eben Reservekanäle sind, die nachträgliche Nutzung/Zuteilung eines Kanales nicht aus.
    Zur Verwendbarkeit deiner Liste habe ich mich ja schon geäußert!

    Zitat Zitat von DG3YCS
    Und nochmal zur BnetzA:
    Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
    Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.
    Zitat Zitat von Piccolino

    Ja und? Es wird durch Wiederholungen nicht anders, denn nichts Anderes schrieb ich.

    Zitat von Picolino
    Die BNA macht davon nur im Ausnahmefall oder auf Anforderung des Nutzers gebrauch. Sie hat die Aufgaben des Funkkontrollmessdienstes 1 zu 1 übernommen.

    Dieser Funkkontrollmeßdienst hat auch in der Vergangenheit nur sporadisch als Pflichtaufgabe oder auf Anforderung des Nutzers gehandelt. An der Verfahrensweise hat sich, ausser, dass die Leistungen der BNA jetzt bei Anforderung kostenpflichtig sind, nichts geändert.
    TkG (22.06.2004) § 64
    Siehe hierzu: BOS-Funkrichtlinie § 3 Satz 6 und 7 (05.02.07) Danach sind die Betreiber aber sehr wohl gehalten ihre Kanäle selbst zu überwachen. Erst Nach Meldung einer Unregelmäßigkeit tritt die BNA kostenpflichtig in Aktion (s.Aufgaben der BNA).
    DOCH, hier hast du serhwohl etwas anderes geschrieben!
    Siehe dazu deinen Beitrag vom 01.04.08
    Zitat Zitat von Piccolino
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Bisher gab es von der BNetzA noch keine Probleme ^^
    Die hat damit nichts mehr zu tun, da die Überwachung der Nutzung in der Regel an den Bedarfsträger übergegangen ist.
    Auch hier hast du dich erst NACH meinem Beitrag, das die BNETZA weiterhin die VOLLE Zuständigkeit hat und lediglich die Länder ZUSÄTZLICH zuständig sein können, korrigiert!
    Das der NUTZER für die Meldungen von Störungen zuständig ist, ist im übrigen keine Besonderheit des BOS, sondern bei jeder Art von Funkanwendung üblich!
    Wer sonst, als dem Nutzer, sollte z.b. im Betriebsfunk eine Störung melden???
    (Von der zufälligen Erfassung mal abgesehen)

    Zitat Zitat von Piccolino
    Warum sollte ich maulen? Da ich nebenbei auch noch arbeite, kann ich nun mal, vielleicht auch noch um 03:00 Uhr, nicht immer sofort antworten. Zum anderen dürfte ich kaum in einem Forum schreiben, wenn ich nicht auch mit Widerstand rechnen würde oder selbigen nicht verkraften könnte. ;)
    Und wer weiss, der nächste Thread verläuft dann vielleicht wieder ganz anders.
    Wieso schließen sich Arbeit und Aktivität um 03.00 aus?
    Möglich ist das alles ;-) Kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen. Und viele andere der"Spätaktiven" hier gehen ebendfalls einer Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nach.

    Aber ich gebe dir insofern recht, das ein Forum der richtige ORt ist um Meinungen auszutauschen! Und da gehört es nun einmal dazu das man auch mal andere Meinungen vertritt und damit vieleicht auch falsch liegt.
    Wichtig ist da nur, das es weitgehend auf einer fachlichen Ebene bleibt, so dass man bei einem anderen Thema wieder gut zusammen arbeiten kann.

    Und ja, es mag vieleicht tatsächlich so sein, das mein Schreibstil gestern Abend nicht mehr der höflichste war und ich einiges hätte besser (netter) formulieren können.
    Dies war aber lediglich eine Reaktion auf deiner -meinem Eindruck nach- mit einem Hauch von Arroganz vertretenen Meinung das nicht sein kann was deiner Meinung nach nicht sein darf! Auch wenn es definitiv so ist, wie von den beiden deinerseits kritisierten Diskussionsteilnehmern beschrieben... Und dann kam noch der lange Arbeitstag vorher dazu...

    Nun gut, aberich denke wir sind nun genug OT! Mit dem eigendlichen Thema hat da nicht mehr viel gemeinsam.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
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    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

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