
Zitat von
Picolino
Hallo Carsten,
wenn man aufhört einzelne Fakten zu zitieren kommt schnell der Eindruck auf, als solle der Zusammenhang zerlegt oder undurchschaubar gemacht werden. Ich werde deshalb weiter zitieren.
Ok, dann auf in den Zitierwettbewerb!
Dummerweise kann ich vorhergehende Zitate nicht automatisch mitzitieren, was die Zitate dann ohne Händisches Einfügen aus den Sinn reißen würde!
Aber nun gut...:

Zitat von
Picolino
Zitat:
Zitat von DG3YCS
Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen,
...
Zitat von DG3YCS
Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle.
...
Zitat:
Zitat von DG3YCS
Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
...
Du verfälscht meine Aussagen, denn nichts anderes schrieb ich:
Zitat von Picolino
Die Länder verwalten und vergeben die Nutzungsrechte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches soweit es sich eben nicht um Bundesnutzer handelt.
Zitat ende
Auszug aus Meterwellen Richtlinie / 29.02.2000
§1 / 3 Für den Betrieb von Funkanlagen der BOS sind Frequenzzuteilungen nach § 47 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erforderlich.
Frequenzen werden ausschließlich anerkannten Berechtigten zugeteilt, die vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und/oder den zuständigen obersten Landesbehörden festgelegt werden.
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§ 3 Zuständigkeiten der Bundesministerien des Innern (BMI) und der Finanzen (BMF) sowie der Ministerien und Senatsverwaltungen des Innern der Bundesländer
(1) Das Bundesministerium des Innern (BMI) vertritt die Belange der BOS gegenüber der Regulierungsbehörde in allen grundsätzlichen Fragen der Frequenznutzung im BOS-Funk. Das BMI stellt dazu das Einvernehmen mit dem BMWi und ggf. das Benehmen mit dem BMF und/oder den zuständigen obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen her.
-------------------------------
TkG (22.06.2004) § 52, 53, 54
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DOCH,
Du schriebst etwas anderes! Und zwar in deinem Beitrag vom 01.04.08 um 21.27

Zitat von
Piccolino
Hallo Fabsi,
auch wenn ich schrieb: "Auch die zuweisende Behörde, bei Dir ist es ja wohl das IM des Landes Nds, ........", heiß das nicht, dass hier einfach vor Ort im Bundesland mal schnell über die anderweitige Nutzung der Kanäle entschieden werden kann, denn die Kanäle wurden Bundesweit durch das BMI einen festen Verwendungszweck zugeteilt.
Erst NACH meinem Beitrag hast du dieses richtiggestellt!
Aber nun gut, weiter im Text:
Dadu dich so wehement auf deine Liste berufen hast, habe ich dich nach dem Ursprung dieser Liste gefragt:

Zitat von
DG3YCS
Wer ist der Herausgeber deiner Liste?

Zitat von
Piccolino
Da es sich um eine Kopie handelt kann ich nicht erkennen aus welchem Gesamtwerk die Liste kommt.
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Zu erkennen ist im Kopf: "Kapitel 6 Anhang" und "Stand: 6/2000"
Überschrift im weiterführenden Text:
"6.5 Bundeseinheitliche Kanalzuteilung 2m-Band"
Text:
"Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt."
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Der Grund für meine Frage war hier die "Brauchbarkeit" dieser Liste zu beurteilen.
Da der Kopf aber mit keiner meiner offiziellen Listen (Herausgeber = ZS-IuK) identisch ist, welche die EINZIGE Stelle ist, die überhaupt in der Lage währe (halbwegs) verbindliche Angaben über die bundesweiten Zuteilungen zu machen, ist das wohl nur eine Inoffizielle Liste, welche Augenscheinlich entweder aus einem dieser "Frequenzlistenbücher" oder Org-Internen Schulungsunterlagen stammt. In beiden Fällen also KEINE fundierte Argumentationsgrundlage!
Insbesondere der Passus -"Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt." -zeigt dieses Überdeutlich ! (Da Falsch!)

Zitat von
DG3YCS
Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen.

Zitat von
Piccolino
Vielleicht erklärt sich ja auch daraus mein Unverständnis oder liegt es nur daran, dass der KMaL etwas anderes ist oder sagt als der GMaDuelmen-Rorup. ;)
Aber im Ernst, ich weiss noch immer nicht, was es mit dem "KMaL" auf sich hat oder um wen oder was es dabei geht.
HEy, Dülmen-Rorup, da bin ich gestern noch durchgefahren... ;-)
Aber OK, das ist ein Insider und wer etwas damit Anzufangen weiß, weiß es halt und der Rest braucht es nicht zu wissen. (Das gehört hier nicht öffentlich breitgetreten)
Es ist zumindest einer der Gründe warum viele THW´ler glaube der K49 sei Ihrer obwohl das in IHREN BL definitiv NICHT der Fall ist!

Zitat von
DG3YCS
Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land!

Zitat von
Piccolino
Ist Stand der oben zitierten Liste zum Erstellungszeitpunkt, schließt aber, da es eben Reservekanäle sind, die nachträgliche Nutzung/Zuteilung eines Kanales nicht aus.
Zur Verwendbarkeit deiner Liste habe ich mich ja schon geäußert!

Zitat von
DG3YCS
Und nochmal zur BnetzA:
Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.

Zitat von
Piccolino
Ja und? Es wird durch Wiederholungen nicht anders, denn nichts Anderes schrieb ich.
Zitat von Picolino
Die BNA macht davon nur im Ausnahmefall oder auf Anforderung des Nutzers gebrauch. Sie hat die Aufgaben des Funkkontrollmessdienstes 1 zu 1 übernommen.
Dieser Funkkontrollmeßdienst hat auch in der Vergangenheit nur sporadisch als Pflichtaufgabe oder auf Anforderung des Nutzers gehandelt. An der Verfahrensweise hat sich, ausser, dass die Leistungen der BNA jetzt bei Anforderung kostenpflichtig sind, nichts geändert.
TkG (22.06.2004) § 64
Siehe hierzu: BOS-Funkrichtlinie § 3 Satz 6 und 7 (05.02.07) Danach sind die Betreiber aber sehr wohl gehalten ihre Kanäle selbst zu überwachen. Erst Nach Meldung einer Unregelmäßigkeit tritt die BNA kostenpflichtig in Aktion (s.Aufgaben der BNA).
DOCH, hier hast du serhwohl etwas anderes geschrieben!
Siehe dazu deinen Beitrag vom 01.04.08

Zitat von
Piccolino

Zitat von
Fabpicard
Bisher gab es von der BNetzA noch keine Probleme ^^
Die hat damit nichts mehr zu tun, da die Überwachung der Nutzung in der Regel an den Bedarfsträger übergegangen ist.
Auch hier hast du dich erst NACH meinem Beitrag, das die BNETZA weiterhin die VOLLE Zuständigkeit hat und lediglich die Länder ZUSÄTZLICH zuständig sein können, korrigiert!
Das der NUTZER für die Meldungen von Störungen zuständig ist, ist im übrigen keine Besonderheit des BOS, sondern bei jeder Art von Funkanwendung üblich!
Wer sonst, als dem Nutzer, sollte z.b. im Betriebsfunk eine Störung melden???
(Von der zufälligen Erfassung mal abgesehen)

Zitat von
Piccolino
Warum sollte ich maulen? Da ich nebenbei auch noch arbeite, kann ich nun mal, vielleicht auch noch um 03:00 Uhr, nicht immer sofort antworten. Zum anderen dürfte ich kaum in einem Forum schreiben, wenn ich nicht auch mit Widerstand rechnen würde oder selbigen nicht verkraften könnte. ;)
Und wer weiss, der nächste Thread verläuft dann vielleicht wieder ganz anders.
Wieso schließen sich Arbeit und Aktivität um 03.00 aus?
Möglich ist das alles ;-) Kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen. Und viele andere der"Spätaktiven" hier gehen ebendfalls einer Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nach.
Aber ich gebe dir insofern recht, das ein Forum der richtige ORt ist um Meinungen auszutauschen! Und da gehört es nun einmal dazu das man auch mal andere Meinungen vertritt und damit vieleicht auch falsch liegt.
Wichtig ist da nur, das es weitgehend auf einer fachlichen Ebene bleibt, so dass man bei einem anderen Thema wieder gut zusammen arbeiten kann.
Und ja, es mag vieleicht tatsächlich so sein, das mein Schreibstil gestern Abend nicht mehr der höflichste war und ich einiges hätte besser (netter) formulieren können.
Dies war aber lediglich eine Reaktion auf deiner -meinem Eindruck nach- mit einem Hauch von Arroganz vertretenen Meinung das nicht sein kann was deiner Meinung nach nicht sein darf! Auch wenn es definitiv so ist, wie von den beiden deinerseits kritisierten Diskussionsteilnehmern beschrieben... Und dann kam noch der lange Arbeitstag vorher dazu...
Nun gut, aberich denke wir sind nun genug OT! Mit dem eigendlichen Thema hat da nicht mehr viel gemeinsam.
Gruß
Carsten
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