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Thema: Funken im Wald

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    (Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)
    Guten Morgen,

    richtig erinnert. Die Berliner Feuerwehr nutzt 60iger Kanäle, Brandenburg wie weit verbreitet die 50iger (auch nicht alle, da Polen nebenan).
    Daher müssen alle Brandenburger und Berliner Geräte ebenfalls Kanal 31 WU schalten können, aber leider habn einige Gemeinden Ihre HFG teilweise noch anders programmiert (fällt immer dann auf, wenn BE und BB im Einsatz und erst der ELW 2 von Berlin zur gemeinsamen Kommunikation anfahren muss ;-)
    Für den Rettungsdienst sind in BB die 49 und 27 WU zugewiesen, darüber hinaus in BE 25, 54 etc.
    Daher stammt das Problem, dass 25 und 54 WU KatSch/Reserve-Kanäle sind, duch die Gleichwellen-/Relaisnutzung der DLRG/WaWa in BE aber im angrenzenden Raum nicht genutzt werden können.

    Übersicht nichtpolizeiliche Kanäle BRB:
    31 WU, 25 WU, 27 WU, 46 WU, 49 WU, 53 WU, 54 WU, 55 WU, 90 WU, 90 G/U

    Die Nutzung der Funkkanäle 37, 42, 50, 51 und 56 ist seit dem 01.04.2004 in Folge der Frequenzharmonisierung mit Polen untersagt.

    Gruß
    Knut

  2. #2
    ::micha:: Gast
    ist das noch zum Thema Funken im Wald??

    MfG
    Gruß
    Micha

  3. #3
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von ::micha:: Beitrag anzeigen
    ist das noch zum Thema Funken im Wald??

    MfG
    Gruß
    Micha
    Ja das gehört noch dazu, geht noch um die Reichweite, allerdings ist das ein bischen abegschweift n Richtung betrieb und Genehmigungsverfahren von Relaisstellen.
    Kurze zusammenfassung für dich: Relaisstellen für Betriebsfunk nur Ortsfeste Anlangen in Ausnahmefällen nur kurzzeitge Relaisstellen die gesondert Gneehmigt werden müssen. Das heisst wenn Ihr eine Genehmigung für eine Ortsfeste Relaisstelle habt dann braucht Ihr für die temporäre Relaisstelle (mobile) eine zweite Genehmigung)

    Für den BOS-Bereich sieht es ähnlich aus, nur das du im Einsatzfall wesentlich schneller deine Genehmigung bekommst.
    [Und auch malauf eurem eigenen Betriebskanal den du ja in und auswenig kennen solltest ein Relais schalten kannst ohne das je nach örtlicher gegebenheit dir sofort einen übern deckel haut. (nicht gesetzliche Regelung)]

    Hoffe ich habe alles in sehr kurzer Form und richtig wiedergegeben.

    Mfg

  4. #4
    ::micha:: Gast
    danke, das war auch für mich verständlich ;)

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    @::micha::
    ... oder ganz kurz (egal ob Picolino jetzt mault, weil er es nicht einsehen will..:):

    Stellt einen Antrag auf Relais-Nutzung eines Kanals bei Eurer zuständigen Kommune. Die genehmigen das und leiten es weiter an den Kreis, der an das Land/LMI und schon habt ihr eure Zuweisung eines Kanales und die Genehmigung für temporäre Nutzung des Kanales ohne weitere Meldung, evtl. sogar zur Dauernutzung.

    @all:
    Übrigens ist in NDS der Kanal 49 allein den SEGen zugewiesen....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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