Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
In der FwDV 3 heißt es zum Thema "retten":
Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Mensch und Tier durch
- lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von
Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten,
und- oder durch
- Befreiung aus einer Lebens- oder Gesundheitlsgefährdenten Zwangslage.
Eben, "lebensrettende Sofortmaßnahmen". Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Und mehr geben auch die anderen Vorschriften, soweit mir bekannt, nicht vor.

Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
Wenn ich von RD-Ausbildung spreche geht es mir darum die Zeit zwischen Eintreffen Feuerwehr und Eintreffen RD zu überbrücken. Dort sind in der Tat nur "Grundlegende" Tätigkeiten gefordert, die aber doch über den "Laien"-EH-Kurs hinausgehen.
Nenn doch mal die Dinge, die über den Laien-Kurs hinausgehen, beim Namen.

Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
Aber was machen wir als Feuerwehr bei Situationen, wo wir "zufällig" vor Ort sind. Feuerwehrfest, Übungen, oder gar als Privatperson, aber als Feuerwehrmann bekannt, usw... Dann ist die Zeitdifferenz nämlich erheblich größer, da der RD erst alarmiert werden muss.
Was machen wir als Feuerwehr, wenn wir zufällig mit der Drehleiter bei nem VU, oder mit dem RW beim Wohnhausbrand, oder, oder, oder...

Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
Aber die "Öffentlichkeit" erwartet von uns als Feuerwehr auch, dass wir in solchen Situationen helfen und Menschenleben retten. Und spätestens dann sieht man alt aus, wenn man nicht "qualifizierte" Erste Hilfe leisten kann.
Was ist denn für dich (oder für die Öffentlichkeit) "qualifizierte Erste Hilfe"?

Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
Aber wenn beim Feuerwehrfest die Oma Getrud umkippt, dann ist nicht mehr gefragt, als 2-3 Leute, die die richtigen Handgriffe zum "Retten" durchführen bis der RD eintrifft.
Diese Handgriffe sind das, was zumindest jeder Führerscheininhaber in D können sollte...
Das man das bei der FW noch regelmäßiger wiederholen/üben könnte, ist klar.