Original geschrieben von florianmark6
Hi
es besteht sogar die Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Und es ist mir nicht bekannt dass man unter 16 schon an Einsätzen teilnehmen kann.
In Bayern besteht die Schulpflicht besteht bis zum vollendeten 10. Schuljahren und hat mit dem Alter nichts zu tun! Und in Bayern darf man unter bestimmeten vorbehalten auch zu einsäten ab 16 mit ausrücken.
Meine Meinung dazu ist, das es doch jeden selber überlassen sein muss. Ich denke momentan, das hier in diesem Forum viele Leute dumm schauen würden, wenn man ihnen sagen würde: „Lasst euren Melder von der Arbeit daheim, die Arbeitslosenquote ist sowieso schon so hoch". Da würden die meisten von euch sich auch aufführen. Dann käme aber wieder die ausrede: Wie sind ja schon so lange in der Feuerwehr, da sind wie wichtiger oder ähnliches.
Auch könnte man sagen: „Handy und Funkwecker haben in der Arbeit nichts verloren, das stört bloß den normalen Arbeitsbetrieb" und das würden wohl auch die wenigsten von euch sagen. Also immer schön überlegen und nicht auf die Tour, ich bin der wichtigste Feuerwehrmann und nur ich darf das, in der Schule ist das verboten.
Viel Spaß beim weiteren Diskotieren.
Gruß
Jonas
Geändert von florian_marktredwitz (10.10.2003 um 14:49 Uhr)
<p>
<a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>