Hi
es besteht sogar die Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.Original geschrieben von AndreasP
Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr
Und es ist mir nicht bekannt dass man unter 16 schon an Einsätzen teilnehmen kann.
Laut den Gesetzen die den Brandschutz regeln muß die Schulleitung die Angehörigen der Fw im Einsatzfall gehen lassen. Aber es ist ja meist so geregelt dass es in der jeweiligen Wehr eine Regelung gibt, die es zuläßt oder eben verbietet dass der Schüler am Einsatz teilnimmt. Unter 18 entscheiden sowieso die Eltern ob das sein darf und danach sollte der Verstand entscheiden. Ich denke wenn genug Einsatzkräfte vorhanden sind sollten Schüler die nicht volljährig sind in der Schule bleiben. Da es schon Fälle gab bei denen Schüler keine Lust mehr hatten und einfach den Alarm nochmal abgerufen haben. (ging früher bei den Dataline 300). Es bleibt aber der Schule vorbehalten eine Bescheinigung vom Wehrführer zu verlangen, damit alles auch rechtens ist. ( falls sowas zu oft vorkommt)Original geschrieben von Flogge
Ist die Schulleitung damit einverstanden?
MfG FM6