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Thema: privat Schleifen auf Melder programmieren

  1. #1
    FLORIAN 14 Gast

    privat Schleifen auf Melder programmieren

    Hallo,

    mich interessiert Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

    Feuerwehrmann X kauft sich privat einen Melder und programmiert die Schleifen, die ihn etwas angehen auf seinen Melder (bspw. Hauptschleife und Kleinalarm 1). Dies ist ihm zu langweilig und er programmiert noch Kleinalarm 2, Tagesalarmgruppe, blablabla auf seinen Melder !

    1.) Wir würdet Ihr als Verantwortlicher (bspw. Kommandant) reagieren, wenn Feuerwehrmann X zum Einsatz erscheint, bei Schleifen, die ihn nichts angehen ?

    2.) Was passiert, wenn X auf dem Weg zum Gerätehaus einen Unfall verursacht (alarmiert wurde wieder eine Schleife die ihn nichts angeht); denn ER wurde ja nicht alarmiert ?

    Bin schon gespannt auf Eure Meinungen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass jeder "private" FME Besitzer nur die Schleifen besitzt, die er auch von seiner Wehr bekommen würde !!!

    Gruß
    FLORIAN 14

  2. #2
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    So ein Hitzkopf, geht auf Einsätze die nicht "für ihn" sind... vielleicht ist er noch nicht ganz "reif" :-)

    Spaß bei Seite, mal davon abgesehen dass er sich strafbar macht würde ich als Verantwortlicher ihn mal fragen, ob er Zweifel an meiner Planung der Tagesmannschaften und Gruppenverteilung hat. Denn die Zuteilung der Rufkreise obliegt dann wohl mir und nicht jedem selbst. Und das würde ich ihm klar machen. Das kann man vorher bereden wenn er zu allen Einsätzen mit kann oder will, aber wenn jeder einfach durch die Gruppen springt war die Planung für die Katz :-)

    Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber so sehe ich das:

    Wenn einer der Einsatzkräfte auf dem Weg zum Gerätehaus verunglückt genießt er den Versicherungsschutz. Warum auch nicht ? Es geht die Versicherung doch nichts an wer in welcher Einsatzgruppe ist, die Gruppen an sich bilden ja auch keine eigene "Einrichtung". Der Versicherungsnehmer ist ja auch die Gemeinde als jurist. Person oder die Feuerwehr als Öffentliche Einrichtung oder jurist. Person, der alle Mitglieder angehören, und nicht die "Tagesalarmgruppe 2 der FW xy...".

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  3. #3
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    Naja,
    aber wie willst du der Versicherung klar machen, dass er zum GH gefahren ist, wenn er garnicht weiß, dass ein Alarm ist. Ich glaub da wird es einige Probleme geben, aber nichts ist unlösbar.

    Zu deiner ersten Frage denke ich, dass dies sogar ein Auschlussgrund sein könnte, da man sich den Befehlen der Führung widersetzt und eigenmächtig gehandelt hat. Ich denke mal, wenn sich jemand privat einen Melder kauft, sollte man auf jedenfall vorher den OrtsBM fragen, welche Schleife man sich drauf programmieren lassen darf. Und da könnte man ich ja auch fragen, ob man alle Schleifen proggen darf.
    Außerdem gilt immernoch: "Wo kein Kläger, da kein Richter"....

  4. #4
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung nicht bezahlen sollte. Ich galube nicht, dass sie fragen würde, ob der jeweilige Kamerad überhaupt alarmiert wurde. Wenn es dann darauf ankommt, dann kann man immer noch sagen, dass man kurzzeitig einen ME von einem Kamerad bekommen hat.

    Wenn sich einer einen privaten ME kauft, dann will er ihn bestimmt auch in vollem Umfang nutzen. Das heißt auch alle Schleifen rauf, die es so gibt. Wenn man sich einen kauft, dann soll er ja auch piepen.

    Mich würde es nicht stören. Ich wäre über jeden Mann froh, der kommt, da es ja eh immer MINDESTENS einen gibt, der gerade keine Zeit oder keine Lust hat.

    Von mir aus könnte er sich auch die Kommandoschleifen programmieren, solange er nicht bei jeder Alarmierung des Kommandos vorm Gerätehaus steht oder er der ist, der dann in der Leitstelle anruft.


    Gruß
    Tille

  5. #5
    Gerätewart Gast

    Zwei Sehensweisen:

    1. Natürlich will jeder Fw-Mann immer und bei JEDEM EInsatz helfen aber es gibt ja auch Gründe warum es zb Tagalarm-Schleifen gibt.
    Entweder wegen den Entfernungen Arbeitsplatz Feuerwehrhaus oder wegen der Menge der Einsätze.
    Es leuchtet ja ein daß ich jemand nicht jede Woche 15x von der Arbeit "wegklingeln" kann.

    So ähnlich ist es ja auch bei Nachtalarm-Schleifen
    Da geht es auch darum nur soviele Leute zu rufen wie unbedingt nötig schließlich müssen die ja am Morgen wieder arbeiten

    Es geht ja auch ein wenig um die Fürsorgepflicht die jeder Wehrführer gegenüber seinen Leuten hat und ich weiß auch daß es einige jüngere Kameraden gibt die man regelrecht vor der Feuerwehr schützen muß!
    Was nutzt mir eine Alarmstärke von 100% wenn die alle Arbeitslos sind???

    2.Die zweite Sehensweise wird eine Menge Wehren betreffen:
    Es gibt ja auch Wehren die sich über jeden Mann (SB) freuen der kommt - besonders Tagsüber!
    Die Kameraden gewinnen dadurch ja auch an Erfahrung
    Den Kameraden die "Unalarmiert" erscheinen spreche ich aber auch das Recht ab zu maulen wenn sie nicht ausrücken durften weil der Einsatzleiter keine weiteren Kräfte mehr brauch
    Die einfachste Möglichkeit ist aber Engagement zeigen:
    Lehrgänge besuchen!
    Viel einfacher wird man an die begehrte "Führungsschleife" die immer alarmiert wird nicht rankommen!!!

    Zu der Sache mit dem Unfall:
    Wenn ein Wehrführer daraufhin diesen Kameraden im Stich lässt weil er nicht alarmiert war und trotzdem helfen wollte könnte es ihm in naher Zukunft passieren daß er alleine ausrücken muß!
    Das könnte auch der Tag sein an dem dieser Wehrführer feststellt daß man mit Paragraphen kein Feuer löschen kann!

  6. #6
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    also bei uns is es mehr oder weniger wurscht,
    bei uns wirds geduldet wenn leute auf scanner ausrücken...
    bzw haben einige bei uns telefonschleifen...
    sehs mal so können ja auch 2 beim kaffee trinken gewesen sein und bei einem geht der piepser soll der 2. dann im cafe sitzen bleiben?
    oder kann ja auch sein das einer ne stadtrunde fährt und ihm einer mit nem dachaufsetzer entgegen kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hallo,

    ich habe Schleifen auf dem Melder, mit denen ich so nichts zu tun habe. Es sind aber eher nur Rettungsdienst-Schleifen, die nutze ich dann je nach Lage als First-Responder.
    Ich fahre dann mit privat-PKW oder wie auch immer zum Einsatzort und leiste dann soweit Erste-Hilfe bis die Kollegen vom Rettungsdienst eintreffen.
    Mehr mache ich mit den Schleifen (RIC-Adressen) nicht.

    Bei uns wird mal digital alarmiert, wo ich dann sofort die Einsatzstelle etc. auf dem Melder ablesen kann)

    Gruß
    Aeskulap

  8. #8
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    @kafu

    Zu 1.) Der Melder ist Privateigentum. Den kann keiner Einziehen.
    Hast du wohl überlesen ... *g*

    Zu 2.) Funkberechtigung hat aber nix mit dem Tragen eines FME zu tun, oder? Dann müsste ich 90% der Melder bei uns wieder einziehen ....

    Zu 3.) Hmm .. Das sehe ich anders. Es ist ja immerhin seine Feuerwehr alarmiert worden ... Und wie Alex22 schon schriebt sähe das ja ziemlich doof aus wenn 2 FW Leute im Cafe sitzen und nur einer rennt weg weil es gerade seine Kleinschleife ist.
    Das ist ja nur eine interne Regelung wie die Feuerwehr ihre Kräfte einteilt und so auch die Schleifen verteilt. Fakt ist : Es ist ein Einsatz der Feuerwehr, bei der der Kamerad auch aktives Mitglied ist und somit am Einsatz teilnehmen darf (und müsste).

    Zum Thema allgemein :

    Wenn sich jemand Privat einen FME kauft und da 299 Schleifen drauf macht dann braucht das keinen was anzugehen. Ich muss auch nicht meiner Wehrführung bescheid sagen .... Warum auch ??

    Anders sieht es aus wenn ich dann plötzlich zu jedem Einsatz von jeder Schleife erscheine. Da MUSS ich ja wohl vorher die Wehrführung informieren. Ich kann mich (wie schon mehrmals gesagt) nicht einfach über die Anweisungen der Wehrführung hinwegsetzen und plötzlich zu jedem Einsatz erscheinen weil ich denke ich bin ein besserer Feuerwehrmann oder so ...
    Da ist natürlich Ärger vorprogrammiert !!


    Gruß Joachim

  9. #9
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    Original geschrieben von kafu
    Also ich sehe das so:

    1. Der FME ist dem Betreffenden von seiner Gemeinde aufgrund eines Leih- und Nutzungsvertrages zur Verfügung gestellt. Also kann sie ihn auch jederzeit wieder einziehen.

    2. Es ist i.E. zu prüfen, ob der Feuerwehrmann die für den nömL der BOS erforderliche Zuverlässigkeit noch besitzt und ihm eventuell die Funkberechtigung zu entziehen.

    3. Ein Versicherungsschutz besteht nicht, da der Einsatz für ihn nicht angeordnet worden ist. Angeordnet sind für ihn nur die Einsätze, die seine eigentlichen Schleifen betreffen.

    4. Strafbar macht er sich definitiv nicht.

    @Joe: die Norm des Straf- bzw. Nebenstrafrechts würde mich brennend interessieren. Du meinst wahrscheinlich, dass er dann Nachrichten empfängt, die für diese Funkanlage nicht gedacht sind (TKG). Das trifft aber nicht zu, da ein BOS-FME gerade für den Empfang von Nachrichten des nömL gedacht ist. Diese Normen haben mit Schleifen nichts zu tun.

    Im StGB jedenfalls ist mir auch kein Straftatbestand ins Auge gefallen und Straftatbestände kann ausschließlich der Bundesgesetzgeber erlassen. Auf eine eventuelle Rechtslage in den Bundesländern kommt es strafrechtlich damit nicht an. Es wird deshalb auch keine geben. Oder? In Unterfranken ??? ;)))))))))))))))

    Abschließen möchte ich wirklich empfehlen, den FME wieder einzuziehen und den Feuerwehrmann bei Bedarf über Telefon heranzuziehen.

    zu 1. falls du dir den text nochmal genau durchließt wirst du feststellen das es sein eigener melder war und nicht der gemeinde.
    zu 2. funkberechtigung? wasn das? und aus welchen grund sollte man sie ihm entziehen?
    zu 3. halte ich auf für ein gerücht ... mein nachbar is kommandant unser fw und wenn er mit blaulicht losdüßt kannst du vergessen das ich da nur zugugge und ich wette mit dir ich bin genauso versichert als wenn mein piepser ging.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Gut, dass es das bei uns nicht geben würde, dass der jeweilige Chef, sei es OBM, ZF oder GF, uns im Gerätehaus stehen lassen würde. Fänd ich übrigens auch ne Sauerei, wenn wir im GH stehen, er zu mir sagt: "Du fährst nicht mit!" Und dann noch auf einen anderen gewartet wird.

    User Kommando bedankt sich nach den Einsätzen bei Jedem, der daran teilgenommen hat, auch bei den "Nichtalarmierten". Es würde auch nie die Frage kommen, wie man den den Einsatz denn mitbekommen habe.


    Gruß
    Tille

  11. #11
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    @ kafu

    Also wenn Du schon die PDV 810 ansprichst, dann bitte richtig:

    Wenn Du den Funklehrgang nach PDV 810 bestanden hast, bist Du berechtigt am BOS-Funk teilzunehmen, aber ein Melder fällt leider nicht darunter, denn Du nimmst ja nicht am Funkverkehr Teil. Man nimmt erst Teil wenn man das Mike eines Funkgerätes in die Hand nimmt und die Sprechtaste drückt!!!
    Nur man Unterschreibt ja vor dem Funklehrgang die sog. Verpflichtungserklärung in der drinnsteht, daß man den Funkverkehr nur zum Dienstgebrauch "abhören" darf, das könnte evtl greifen, würde ich aber nicht so eng sehen, denn wenn man sich an sowas aufhängt, steht man als Führungskarft vielleicht eines Tages alleine im Gerätehaus und dann hat man auch nix gewonnen.

  12. #12
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    du bist auch einer der erst merkt wenn kein FM mehr im Alarmfall kommt, daß man mit Paragraphen keine Feuer löschen kann.
    Das einzigste worüber ich mich als Kommandant aufregen würde, wenn einer seinen privaten melder so codiert das alle schleifen gehen und er bei einer schleife die nicht für ihn ist von der Arbeit abdüst und dann mit Lohnfortzahlung kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    FLORIAN 14 Gast
    @Alex22

    Naja, eigentlich hast Du ja recht, dass man über jeden Feuerwehrkamerad froh sein muss, der bei Alarm erscheint ! Dennoch sehe ich die Sache persönlich so:

    1. Ein privat beschaffter Melder ist i.O. und m.E. auch gut ! Auf diesen Melder kann man dann von mir aus 20 Schleifen drauf machen (der Melder sol ja auch mal piepen). Allerdings denke ich, dass man nur ausrücken sollte, wenn der Alarm auch für einen bestimmt ist. Die Kleineinsatzschleifen haben ja auch einen wirtschaftlichen Grund: bei Kostenpflichtigen Einsätzen sollen halt nicht mehr als nötig auf der Rechnung stehen !

    2. Wenn ich in der Feuerwehr so unverzichtbar wäre, dass ich bei jedem Einsatz dabei sein muss, dann würde mir die Wehrführung wohl mehr Schleifen zugestehen ! Und das sollte man halt auch berücksichtigen !

    3. Wie soll man denn argumentieren ? Ich habe in meiner Wehr nicht Bescheid gegeben, dass ich einen privaten Melder besitze !
    Die Wehrführung würde sich wohl etwas vor dem Kopf gestossen fühlen und ausserdem kann ich auf das Geschwätz meiner Kameraden verzichten (--> Schublade "Feuerwehrgeili). Dass die Feuerwehr ein Hobby ist, für das man - wie auch bei anderen Hobbies - etwas Geld investieren kann, ist bei uns noch nicht so verbreitet.

    Gruß
    FLORIAN 14

    P.S.: sehe gerade, war etwas langsam mit der Internetseit (uns zudem auch noch falsch!)
    Geändert von FLORIAN 14 (21.06.2003 um 13:19 Uhr)

  14. #14
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    @Mopfel2002

    Hmmm...

    Deine Auffassung finde ich nicht gut. Klar sollte man froh sein wenn genug Kräfte bei einem Einsatz sind. Aber die Aufteilung in einen Kleinalarm und Großalarm hat organisatorisch schon einen Sinn. Wenn dann jetzt jeder zu einem Kleinalarm rennt, obwohl er diese Schleife garnicht hat brauch ich auch keine Kleinschleife mehr. Und dein Beispiel deckt auch nur diesen Fall ab. Stell dir mal vor die Kleinschleife wird zu einem Mülleimerbrand alarmiert und plötzlich stehen 30 Leute im Feuerwehrhaus. Da fragt sich doch manch einer von den Kleinschleifeleuten auch warum ER dann noch rennt wenn eh 30 Leute da sind. Klar was ich meine ?
    Man sollte sich schon an diese Ordnung halten. Die wird nicht ohne Grund gemacht.

    Also wie schon erwähnt. Jeder sollte auch nur dann zu einem Einsatz gehen wenn sein Melder auch mit seiner Schleife piept. Wenn man gerade zufällig den Einsatz mitbekommt (Weil man mit einem Kameraden grillt oder so) kann man auch MAL mit zu diesem Einsatz. Es sollte allerdings nicht zur Regel werden. Eben weil das System dann keinen Sinn mehr macht. Außerdem hat man dann gegen eine Anordnung der Wehrführung verstoßen was mich als Chef dann ziemlich sauer machen würde.


    Gruß Joachim

  15. #15
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    Hallo,

    bei uns ist es von der WF her kein sonderliches Problem mehr Schleifen auf den Melder zu proggen als man selber zugeteilt hat. Es frägt auch keiner nach ob den seine Schleife alarmiert wurde. Da bei uns die Arbeitslosigkeit recht hoch ist haben viele Leute Angst das sie ihren Arbeitsplatz verlieren und so granicht zum Einsatz erscheinen. Da ist unsere Wehrführung häufig schon froh wenn bei kleineren Sachen überhaut jemand zum einsatz kommt. Ich bin zu einem Ölfleck auch schon einmal nur mit unserem GW und WF ausgerückt weil einfach niemand gekommen ist.

    Wegen dem Versicherungsschutz hat er bei uns schon einmal Probleme gegeben. Es kam ein Kammerad mit dem Roller zum Einsatz, der während der anfahrt gestürzt ist. Danach hat sich die Versicherung quer gestellt und gesagt sie zahlt es nicht, weil sie irgendwie herausgefunden hatten das er nicht ´mit seiner Schleife alarmiet war. Der SBI hat alles verucht, aber es war nicht zu machen, der Kammerad ist auf seinem Schaden am Roller "sitzen geblieben".

    Grüße
    Jonas
    <p>
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