Original geschrieben von kafu
Also ich sehe das so:
1. Der FME ist dem Betreffenden von seiner Gemeinde aufgrund eines Leih- und Nutzungsvertrages zur Verfügung gestellt. Also kann sie ihn auch jederzeit wieder einziehen.
2. Es ist i.E. zu prüfen, ob der Feuerwehrmann die für den nömL der BOS erforderliche Zuverlässigkeit noch besitzt und ihm eventuell die Funkberechtigung zu entziehen.
3. Ein Versicherungsschutz besteht nicht, da der Einsatz für ihn nicht angeordnet worden ist. Angeordnet sind für ihn nur die Einsätze, die seine eigentlichen Schleifen betreffen.
4. Strafbar macht er sich definitiv nicht.
@Joe: die Norm des Straf- bzw. Nebenstrafrechts würde mich brennend interessieren. Du meinst wahrscheinlich, dass er dann Nachrichten empfängt, die für diese Funkanlage nicht gedacht sind (TKG). Das trifft aber nicht zu, da ein BOS-FME gerade für den Empfang von Nachrichten des nömL gedacht ist. Diese Normen haben mit Schleifen nichts zu tun.
Im StGB jedenfalls ist mir auch kein Straftatbestand ins Auge gefallen und Straftatbestände kann ausschließlich der Bundesgesetzgeber erlassen. Auf eine eventuelle Rechtslage in den Bundesländern kommt es strafrechtlich damit nicht an. Es wird deshalb auch keine geben. Oder? In Unterfranken ??? ;)))))))))))))))
Abschließen möchte ich wirklich empfehlen, den FME wieder einzuziehen und den Feuerwehrmann bei Bedarf über Telefon heranzuziehen.
zu 1. falls du dir den text nochmal genau durchließt wirst du feststellen das es sein eigener melder war und nicht der gemeinde.
zu 2. funkberechtigung? wasn das? und aus welchen grund sollte man sie ihm entziehen?
zu 3. halte ich auf für ein gerücht ... mein nachbar is kommandant unser fw und wenn er mit blaulicht losdüßt kannst du vergessen das ich da nur zugugge und ich wette mit dir ich bin genauso versichert als wenn mein piepser ging.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.