Naja,
aber wie willst du der Versicherung klar machen, dass er zum GH gefahren ist, wenn er garnicht weiß, dass ein Alarm ist. Ich glaub da wird es einige Probleme geben, aber nichts ist unlösbar.

Zu deiner ersten Frage denke ich, dass dies sogar ein Auschlussgrund sein könnte, da man sich den Befehlen der Führung widersetzt und eigenmächtig gehandelt hat. Ich denke mal, wenn sich jemand privat einen Melder kauft, sollte man auf jedenfall vorher den OrtsBM fragen, welche Schleife man sich drauf programmieren lassen darf. Und da könnte man ich ja auch fragen, ob man alle Schleifen proggen darf.
Außerdem gilt immernoch: "Wo kein Kläger, da kein Richter"....