@ kafu
Also wenn Du schon die PDV 810 ansprichst, dann bitte richtig:
Wenn Du den Funklehrgang nach PDV 810 bestanden hast, bist Du berechtigt am BOS-Funk teilzunehmen, aber ein Melder fällt leider nicht darunter, denn Du nimmst ja nicht am Funkverkehr Teil. Man nimmt erst Teil wenn man das Mike eines Funkgerätes in die Hand nimmt und die Sprechtaste drückt!!!
Nur man Unterschreibt ja vor dem Funklehrgang die sog. Verpflichtungserklärung in der drinnsteht, daß man den Funkverkehr nur zum Dienstgebrauch "abhören" darf, das könnte evtl greifen, würde ich aber nicht so eng sehen, denn wenn man sich an sowas aufhängt, steht man als Führungskarft vielleicht eines Tages alleine im Gerätehaus und dann hat man auch nix gewonnen.