Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.

Fakt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß

Großer Trommelwirbel:
Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß
Eben, denn der Scanner ist kein zugelassener Empfänger und somit ganz sicher nicht der Empfänger, an den die Nachricht gerichtet ist
Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
Kein Verstoß:
...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...uefstelle.aspx zu finden sein

Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
Zählt das an einer deutschen Universität abgeschlossene Jurastudium mit beiden bestandenen Staatsexamen als Volljurist bei dir?