Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Eben, denn der Scanner ist kein zugelassener Empfänger und somit ganz sicher nicht der Empfänger, an den die Nachricht gerichtet istWelcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...uefstelle.aspx zu finden sein
Zählt das an einer deutschen Universität abgeschlossene Jurastudium mit beiden bestandenen Staatsexamen als Volljurist bei dir?
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ja sicher zählt das!
Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...
Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
Aber sei es drum.
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Hallo!
... mal ganz davon zu schweigen das ich mir nicht vorstellen kann das eine (DIE!) übergeordnete Stelle so etwas erlauben würde... das BDSG gilt für jedermann.
Und um nichts anderes geht es bei dem Thema. Nicht ob ich zum Empfang / versandt dieser Daten nicht zulässige Gerätschaften nach TR-BOS verwende oder wie auch immer.
Es geht in erster Linie einzig und alleine um die Art der Informationsweitergabe, Inhalte und Berechtigung und wie damit umgegangen werden muss.
Leider ist hierzu das BDSG inhaltlich nicht ausreichend genug, so dass es jeweilige Fallentscheidungen geben wird - so lange sich daran nichts ändert.
Sicherlich sind im Kontext hierzu auch die TKG §§ zu berücksichtigen.
Gruß
ZL
P.S. Ich bin kein Volljurist sondern staatlich anerkannter Datenschützer.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)