Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Ja, die richtigen Paragrafen hast Du ja schon einmal gefunden. Und woraus ergibt sich jetzt, dass ich "rechtswidrig" handele, wenn ich nicht "explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren"? Das war ja Deine Ausgangsthese. Die genannten Paragrafen belegen genau das Gegenteil, der Kreis hat da gar keine Befugnis. Und als Leiter der Feuerwehr brauche ich keine Genehmigung der Verwaltung, da bin ich die Verwaltung für den Bereich Feuerwehr und entscheide allein.
Sehe ich ja genauso, geht ja hier nicht um eine Alarmierung sondern um eine Zusatzinformation ;). Ich glaube, man versteift sich hier zu sehr darauf, denn dieser Zusatz ist nicht die offizielle Alarmierung, die unter diese ganzen Paragraphen fällt. Die Personen, die ja Zusatzinformationen versenden müssen ja keine offizielle Genehmigung durch den Kreis etc. pp haben, warum auch, sie wollen ja auch Niemanden alarmieren. Dafür ist der Kreis ja da und hat dementsprechend Firmen beauftragt.

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Man sollte bei dieser Frage mehrere Dimensionen betrachten, denke ich:
Die organisatorische - wer darf "alarmieren"?
Die datenschutzrechtliche - wie ist mit erhobenen Daten umzugehen?
Die BOS-funktechnische - unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Geräten darf ich am BOS-Funk teilnehmen (wo bekomme ich also insb. meine Infos her)?
Wer darf alarmieren: Da sind wir wieder bei meiner vorangegangenen These, dass nur der Kreis alarmiert und der Rest informiert. Zwei aus meiner Sicht komplett andere Dinge, denn die Alarmierung findet über meinem Melder am Gürtel statt und nicht über mein Handy.

Datenschutz: Wag ich nicht zu beanstanden, ich warte nur auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dann sollte das Thema gegessen sein. Mal abgesehen davon, dass Groupalarm etc. zugelassene Systeme sind und fast überall Verwendung finden.

BOS-Funktechnische ist das alles ein Wirrwar. Meines Wissens nach gibt es hier nur die TR-BOS, welche immer noch ein Richtlinie und keine Vorschrift ist, sonst müsste ja jede Sub-Ric A ein Probealarm sein. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.

Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
Muss ich erst auch eine solche Signatur wie bei Dir hinzufügen, um nicht gleich so dargestellt zu werden. Meines Erachtens nach ist das hier ein Diskussionsforum und wir diskutieren darüber, was unserer Ansicht nach rechtens ist, also danke für deinen Beitrag, dazu beigetragen hat ;) (nicht böse gemeint)

Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...uefstelle.aspx zu finden sein
Wo behaupte ich das denn bitte? Ich sprach von der allgemeinen Annahme, den Scanner in Benutzung zu haben. Die TR-BOS blieb dabei außer Acht, da sie für mich eine Richtlinie und keine Vorschrift ist, in welcher ich allerdings auch kein Verbot für Scanner sehe, außer, dass dieser nicht auf Empfangsqualität oder sonstigen elektrotechnischen Eigenschaften geprüft ist, was ja nur für rechtliche Relevanz für die Alarmierung hat und nicht für eine Zusatzinformation.

Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...
Ist ja auch nichts Neues, ist ja in sehr vielen Fällen so, die noch nicht mal dieses Thema beanspruchen.

Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
Aber sei es drum.
Es kann alles in's Auge gehen, was die übergeordnete Stelle nicht erlaubt hat, ist ja auch klar, damit welze ich die Verantwortung ab... Dafür brauche ich keinen gesunden Menschenverstand,...

Aber naja, ob ich nun eine Rund-SMS schreibe oder herum telefoniere bei Alarmeingang um die nicht mit Meldern bestückten Kameraden die Einsatzinformation weiter zu geben, oder dies durch technisches Gerät automatisiert ablaufen lasse, ist für mich genauso ein Mysterium wie die Stromverschwendung am Berliner Flughafen, da kein Schalter vorhanden ist.

Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
...das BDSG gilt für jedermann.
Und um nichts anderes geht es bei dem Thema....
Wunderbar, mal mit einem Datenschützer zu reden =).
Dann beantworte mir doch bitte die Frage, wo genau der Datenschutz bei einer Alarm-SMS, oder aPager, Alarm-Anruf, bzw. Alarmierung über einen DME (unverschlüsselt, so wie in fast allen DME Alarmierungssystemen) gewährleistet ist? Ich denke nirgends.
Ich würde mal sogar behaupten, dass fast alles sicherer wäre, als meine zuerst aufgezählten Punkte.

Lassen wir mal die schwammigen Formulierungen im BDSG außer Acht und gehen rein vom Sicherheitsaspekt aus.