Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
Nordrhein-Westfalen,
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
§1 und §21

In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.
Ja, die richtigen Paragrafen hast Du ja schon einmal gefunden. Und woraus ergibt sich jetzt, dass ich "rechtswidrig" handele, wenn ich nicht "explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren"? Das war ja Deine Ausgangsthese. Die genannten Paragrafen belegen genau das Gegenteil, der Kreis hat da gar keine Befugnis. Und als Leiter der Feuerwehr brauche ich keine Genehmigung der Verwaltung, da bin ich die Verwaltung für den Bereich Feuerwehr und entscheide allein.


Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch

Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.
Ja, dass Du der Aufgabe nicht gewachsen sein wirst, glaube ich auch. Aber mit Beleidigungen um Dich werfen kannst Du sehr gut.

Also wie gehabt nur heiße Luft und keine Argumente. Mich beeindruckst Du damit nicht.