Nordrhein-Westfalen,
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
§1 und §21
In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.
"Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)
1962 bis zum seinem Tode war es noch das ARPA-Net, Adenauer hätte dies im Gegensatz zu dir gewusst ;-) und ja ich habe deinen tiefgründigen Sarkasmus in diesem Zitat bemerkt.
Gruß
Alex