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Thema: Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung

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  1. #16
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.
    Nordrhein-Westfalen,
    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
    §1 und §21

    In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.

    Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
    Wilhelm Busch

    Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.

    "Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
    Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)

    1962 bis zum seinem Tode war es noch das ARPA-Net, Adenauer hätte dies im Gegensatz zu dir gewusst ;-) und ja ich habe deinen tiefgründigen Sarkasmus in diesem Zitat bemerkt.

    Gruß
    Alex
    Geändert von aradam (18.05.2014 um 22:08 Uhr)
    --
    Alexander Adam

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