Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast ein Lob.
(Erasmus von Rotterdam, Niederländischer Humanist 1469-1536)
Oh, jetzt bin ich aber tief beeindruckt und noch tiefer getroffen.

"Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)

Ich vermisse in deinen Posts, wie auch wieder in diesem Fall, häufig Argumente und wünschte mir mehr Qualität statt Quantität.
Gut gebrüllt, Löwe. So wie in deinem Posting, in dem nachfolgender Absatz natürlich nur so vor nachvollziehbarer Argumente strotzt?

Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt.
Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.

Auch bei noch so guten Absichten bleibt eine unerlaubte Zusatzalarmierung rechtswidrig
, weil ...

Aber ist doch ganz einfach, fragt nicht hier im Forum, sondern schickt einen Brief mit dem beabsichtigten Umfang und der Bitte um Klärung sowie Erteilung der Erlaubnis der Zusatzalarmierung an den Leiter eurer zuständigen Leitstelle und wartet die Antwort ab.
"Mir doch egal, wie ihr Eure Alarmierung regelt."