Das Sirenensignal "Feueralarm" unterscheidet sich aber von dem zur Warnung der Bevölkerung.
Ansonsten: Haltet mit Euren Beispielen mal den Ball flach. Irgendwelche Extreme gelten weder in die eine noch in die andere Richtung.
Dass eine heulende Sirene, selbst wenn sie per Funk ausgelöst wurde, unter das Abhörverbot des TKG fallen soll, erscheint mir äußerst fragwürdig. Auch das Piepsen eines Meldeempfängers stellt keine über Funk ausgesendete Nachricht dar, daher ist der genannte Paragraf nicht einschlägig.