Off topic on.
Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast ein Lob.
(Erasmus von Rotterdam, Niederländischer Humanist 1469-1536)
Ich vermisse in deinen Posts, wie auch wieder in diesem Fall, häufig Argumente und wünschte mir mehr Qualität statt Quantität.
Off topic of.
Auch bei noch so guten Absichten bleibt eine unerlaubte Zusatzalarmierung rechtswidrig und diese Erlaubnis darf nicht Irgendwer erteilen.
Aber ist doch ganz einfach, fragt nicht hier im Forum, sondern schickt einen Brief mit dem beabsichtigten Umfang und der Bitte um Klärung sowie Erteilung der Erlaubnis der Zusatzalarmierung an den Leiter eurer zuständigen Leitstelle und wartet die Antwort ab.
Gruß
Alex
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Alexander Adam
Leider ja nicht, wenn wieder einmal jedwede Verschlüsselungen und Alarmpläne umgangen werden weil der Alarmtext dekodiert an der PEI eines rechtmäßig zugelassenen und programmierten Endgerätes abgegriffen wird um es in die Welt zu posaunen. So werden verschlüsstelte, digitale POCSAG-Netzte doch schon lange von innen heraus unterminiert.
Unser Datenschutzproblem ist immer weniger außerhalb der BOS zu suchen.
Gruß
Alex
--
Alexander Adam
Sehe ich ja genauso, geht ja hier nicht um eine Alarmierung sondern um eine Zusatzinformation ;). Ich glaube, man versteift sich hier zu sehr darauf, denn dieser Zusatz ist nicht die offizielle Alarmierung, die unter diese ganzen Paragraphen fällt. Die Personen, die ja Zusatzinformationen versenden müssen ja keine offizielle Genehmigung durch den Kreis etc. pp haben, warum auch, sie wollen ja auch Niemanden alarmieren. Dafür ist der Kreis ja da und hat dementsprechend Firmen beauftragt.
Wer darf alarmieren: Da sind wir wieder bei meiner vorangegangenen These, dass nur der Kreis alarmiert und der Rest informiert. Zwei aus meiner Sicht komplett andere Dinge, denn die Alarmierung findet über meinem Melder am Gürtel statt und nicht über mein Handy.
Datenschutz: Wag ich nicht zu beanstanden, ich warte nur auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dann sollte das Thema gegessen sein. Mal abgesehen davon, dass Groupalarm etc. zugelassene Systeme sind und fast überall Verwendung finden.
BOS-Funktechnische ist das alles ein Wirrwar. Meines Wissens nach gibt es hier nur die TR-BOS, welche immer noch ein Richtlinie und keine Vorschrift ist, sonst müsste ja jede Sub-Ric A ein Probealarm sein. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.
Muss ich erst auch eine solche Signatur wie bei Dir hinzufügen, um nicht gleich so dargestellt zu werden. Meines Erachtens nach ist das hier ein Diskussionsforum und wir diskutieren darüber, was unserer Ansicht nach rechtens ist, also danke für deinen Beitrag, dazu beigetragen hat ;) (nicht böse gemeint)
Wo behaupte ich das denn bitte? Ich sprach von der allgemeinen Annahme, den Scanner in Benutzung zu haben. Die TR-BOS blieb dabei außer Acht, da sie für mich eine Richtlinie und keine Vorschrift ist, in welcher ich allerdings auch kein Verbot für Scanner sehe, außer, dass dieser nicht auf Empfangsqualität oder sonstigen elektrotechnischen Eigenschaften geprüft ist, was ja nur für rechtliche Relevanz für die Alarmierung hat und nicht für eine Zusatzinformation.
Ist ja auch nichts Neues, ist ja in sehr vielen Fällen so, die noch nicht mal dieses Thema beanspruchen.
Es kann alles in's Auge gehen, was die übergeordnete Stelle nicht erlaubt hat, ist ja auch klar, damit welze ich die Verantwortung ab... Dafür brauche ich keinen gesunden Menschenverstand,...
Aber naja, ob ich nun eine Rund-SMS schreibe oder herum telefoniere bei Alarmeingang um die nicht mit Meldern bestückten Kameraden die Einsatzinformation weiter zu geben, oder dies durch technisches Gerät automatisiert ablaufen lasse, ist für mich genauso ein Mysterium wie die Stromverschwendung am Berliner Flughafen, da kein Schalter vorhanden ist.
Wunderbar, mal mit einem Datenschützer zu reden =).
Dann beantworte mir doch bitte die Frage, wo genau der Datenschutz bei einer Alarm-SMS, oder aPager, Alarm-Anruf, bzw. Alarmierung über einen DME (unverschlüsselt, so wie in fast allen DME Alarmierungssystemen) gewährleistet ist? Ich denke nirgends.
Ich würde mal sogar behaupten, dass fast alles sicherer wäre, als meine zuerst aufgezählten Punkte.
Lassen wir mal die schwammigen Formulierungen im BDSG außer Acht und gehen rein vom Sicherheitsaspekt aus.
Das ist deine wirrwar Einstellung.
Im TKG steht ganz klar drin, daß für BOS eine Richtlinie zu erstellen ist und somit ist das so zu werten als ob es ein Gesetz ist.
Im endeffekt ist es auch ein Gesetz eben kein formalles Gesetz (Parlamentsgesetz) sondern ein materielles Gesetz.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wenn ihr schon von BDSG redet dann aber bitte richtig. Es gibt ein ganz anderes Problem welches hier wohl noch nicht bzw. nicht umfänglich angesprochen wurde. Die Grundsätzliche Zusatzalarmierung über FE begrüße ich auch. Es ist aber sicherzustellen das nur! die Schleifen bzw. RICS ausgewertet werden für den Empfang man auch berechtigt ist. Weiterhin muss sichergestellt werden das kein Einblick in andere RICS möglich ist. Also Auswertung per Scanner und POC32 o.ä ist defintiv nicht erlaubt da alle RICS mitgelesen werden könnten. Königsweg. Melder über Serielleschnittstelle am FE.
Nächste Sache die Übertragung auf das Endgerät. Verschlüsselt ist schonmal super. Sobald es sich jedoch um persöhnliche Daten (Name, Anschrift etc.) handelt muss eine Ermächtigung vorliegen diese Daten verarbeiten oder übermitteln zu dürfen. Im Bereich der FME, DME liegt diese vor. Aber auch für die privaten Handys der Kameraden? Sicherlich nicht. Also ist sicherzustellen das keine personenbezogenen Daten über FE übermittelt oder verarbeitet werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach. FE wertet den DME aus, ein Alarm kommt rein und es wird per APager lediglich die Information übermittelt Einsatzstichwort und der Hinweis begeben Sie sich zur Feuerwache.
Hallo,
Königsweg: DME über Schnittstelle ist sicherlich schonmal nicht schlecht.
Aber auch hier könnte ich theoretisch alle Signale abgreifen, da es sich um einen "Zusatzempfänger" zum Alarm handelt.
Insofern ist für mich der wirkliche "Königsweg" die Alarmemail der Leitstelle, da diese nur an den berechtigen Teilnehmerkreis herausgeschickt wenn diese Einheit auch wirklich alarmiert wird. Ich kann somit nicht andere Rufgruppen herauslesen. Ich habe schlichtweg gar nicht die Möglichkeit dazu.
Du redest hier von der Zugangskontrolle bzw. Erhebung von Daten.
Insofern hast Du prinzipiell erst einmal Recht mit dem was Du sagst.
Aber: Soll ich als Disponent erst noch eine Datenschutzverpflichtungserklärung an den Notrufenden zusenden bevor ich dessen Daten im System erfassen und die zuständigen Mittel alarmieren darf (Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten)?
Da muss man nämlich (wenn überhaupt) ansetzen und nicht bei der alarmierten Stelle.
FE bleibt Datenschutzrechtlich eine grauzone so lange es nicht von einer autorisierten Erststelle (Leitstelle) als Alarmierungszusatzfunktion eingesetzt wird.
Analog System wie Group-Alarm und wie sie alle heißen...
Gruß
ZL
Oh, jetzt bin ich aber tief beeindruckt und noch tiefer getroffen.
"Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)
Gut gebrüllt, Löwe. So wie in deinem Posting, in dem nachfolgender Absatz natürlich nur so vor nachvollziehbarer Argumente strotzt?Ich vermisse in deinen Posts, wie auch wieder in diesem Fall, häufig Argumente und wünschte mir mehr Qualität statt Quantität.
Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.
, weil ...Auch bei noch so guten Absichten bleibt eine unerlaubte Zusatzalarmierung rechtswidrig
"Mir doch egal, wie ihr Eure Alarmierung regelt."Aber ist doch ganz einfach, fragt nicht hier im Forum, sondern schickt einen Brief mit dem beabsichtigten Umfang und der Bitte um Klärung sowie Erteilung der Erlaubnis der Zusatzalarmierung an den Leiter eurer zuständigen Leitstelle und wartet die Antwort ab.
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