Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.
Siehe Schlüsseldienst/Ölspur/...-Diskussionen.
Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.
Siehe Schlüsseldienst/Ölspur/...-Diskussionen.
Wie wäre es, wenn Du zunächst einmal damit beginnst, Deine gewagte Aussage zu belegen?
Mal so als Tipp, es geht nicht um Dienstleistungen zu Gunsten Dritter, insofern läuft der Vergleich mit Schlüsseldienst (okay) und Ölspuren (sowieso schon grenzwertig) ins Leere.
Da brauch ich nicht widerlegen, du mußt ein Verbot aufzeigen.
Die Organisation Feuerwehr darf nicht in Konkurrenz zu ein privatwirtschaftlichen Unternehmen treten, das stimmt, dies betrifft aber Einsätze und nicht Umbaumaßnahmen etc die in einem Gerätehaus von den Feuerwehrleuten freiwillig begangen werden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ein nicht existentes Verbot zu widerlegen, ist schwierig bis unmöglich ...
Weiterhin scheinen mir die Begrifflichkeiten Schwarzarbeit (Umgehung von Steuer- und Sozialabgabenverpflichtungen) und unerlaubte Konkurrenz der öffentlichen Hand zu Unternehmen nicht ganz klar zu sein.
Es ist doch sowohl in Behörden als auch bei Vereinen, Firmen und Privatleuten üblich und akzeptiert, Aufgaben aller Art mit eigenen Kräften selbst zu machen (manch einer nennt es schlicht Engagement).
Ein paar alltägliche Dinge, die nach Deiner Denkweise wegen vorhandener Unternehmen ja verboten sein müssten:
Waschen der PSA nach dem Einsatz ==> Wäscherei
Beseitigung einer Verstopfung im Siphon des Feuerwehrhauses ==> Klempner
Setzen einer Steckdose in der Fahrzeughalle ==> Elektriker
Austauschen einer kaputten Fliese in der Atemschutzwerkstatt ==> Fliesenleger
Bau einer Grillhütte neben dem Feuerwehrhaus ==> Zimmermann
Pflege der Grünanlagen ==> Gärtner
Räumen der Zu- und Abfahrten von Schnee ==> Hausmeisterservice
Reinigen der Fahrzeughalle ==> Reinigungsdienste
Wartung und Reparaturen an Einsatzfahrzeugen ==> KFZ-Werkstatt
Programmieren von Meldeempfängern ==> Funkhandel
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ==> Elektriker
Deswegen Blödsinn ...
Wedernoch. Das Waschen der Fahrzeuge muss auf einem Gelände mit Ölabscheider erfolgen (daher darf man ja auch (auch seinen Privatwagen vor der eigenen Garage, sondern mann muss zur Waschanlage) nicht vor/im Gerätehaus waschen) Das ist (in unseren Breiten) idR. der Bauhof der Stadt und der steht als Eigenbetrieb nicht in Konkurenz zur öffentlichen Wirtschaft. Ebenso gehen die Feuerwehrfahrzeuge ja auch nicht zum TÜV, Dekra usw. sondern werden von den Mitarbeitern des Bauhof geprüft und mit den Plaketten versehen. Auch die nötigen Reparaturen werden vom Bauhof gemacht.
siehe unten
Stimmt, die PSA geht nach einem Einsatz mit entsprechender Belastung in eine Privatwirtschaftliche Wäscherei, die Stadt macht die Orga (einsammeln, hinbringen, abholen, an die Wehren zurückverteilen, zahlen der Rechnung)
Falsch. Das macht der Technische Dienst der Stadt
Stimmt, denn nur der Fachbetrieb darf auch die, in öffentlichen Gebäuden zwingend vorgeschriebene, Prüfung durchführen - Stadt zahlt die Rechnung
Bei uns ist die Atemschutzwerkstatt teil der FTZ und damit Kreisaufgabe. Hier zahlt dann der Kreis die Rechnung
Bauhof in Kooperation mit der VHS als ABM-Beliehener
Grünflächenamt, dafür sind sie da.
Bauhof im Rahmen der allgemeinen Strassenräumung
Bauhof, bei großen Reparaturen Kfz-Werkstatt - Stadt zahlt Rechnung
Funkwerkstatt des Kreises, da FTZ
Wie oben schon geschrieben beim setzten der Stekdose: Fachunternehmen, Stadt zahlt Rechnung
Deswegen Kein Blödsinn. Warum ist denn der Feuerwehrhaushalt immer so klamm? Bei uns bekommen wir keine Geldscheine, wenn wir im Einsatz waren oder zu Ausbildungsdiensten.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Du willst Belege, alles klar.
Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.
Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:
Die Feuerwehr darf keine freiwilligen Leistungen erbringen, die ebenso gut Private, insbesondere private Unternehmen, leisten könnten. Aus Art. 87 Abs. 1 GO ergibt sich der Grundsatz, dass die öffentliche Hand der Privatwirtschaft nichts "wegnehmen" darf, da sie nicht, wie die Privaten, im wirschaftlichen Wettbewerb steht.
Das hab ich dir vorher schon geschrieben.
Die Feuerwehr ist nicht automatisch das Mitglied der Feuerwehr.
Als Organisation darf man nicht in Konkurrenz zu einem Unternehm treten, daß zählt aber nicht wenn man selber was am Gerätehas umbaut oder sonst irgendwas macht, was eben zum Verein gehört.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hat du dir den Gesetzestext durchgelesen? Hast du gesehen dass von der "Vereinsarbeit" explizit differenziert wird? Wollen wir nun auf dieser Ebene weiterdiskutieren?
Eine Aussage "Feuerwehr != Mitglied der Feuerwehr" ist einfach nur eine kopflose Ausflucht. Die Organisation schraubt bestimmt keine Alarmanlage an.
Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr. Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr.
Langsam wird es echt lächerlich.
Du willst nicht wirklich behaupten, dass ein bayerisches Feuerwehrmitglied nicht mit dem Feuerwehrbesen den Hof fegen darf, weil es dabei in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen tritt? Haben bayerische Kommunen eigentlich Bauhöfe? Deren Aufgaben muss man dann ja auch komplett extern vergeben.
Wenn ich mir den von dir erwähnten Absatz durchlese, unterstützt der Deine Position eigentlich so gar nicht (mal abgesehen davon, dass diese Sache mit den Feuerwehrvereinen auch recht speziell und nicht so einfach auf andere Bundesländer zu übertragen ist).
Was steht denn eigentlich drin?
1.) Pflichtaufgaben sind unkritisch. Eine Pflichtaufgabe nach BayFwG ist "Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
Also sind alle Arbeiten, die dem Unterhalt (und damit dem Erhalt und dem Ausbau der Betriebs- und Leistungsfähigkeit) der Feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten Tätigkeiten, insb. aber auch die Installation einer Einbruchmeldeanlage.
2.) Vereinsaufgaben sind möglich, es gilt das Vereinsrecht. Eigenleistungen innerhalb von Vereinen sind aber weiterhin nicht verboten, jeder Sportverein darf seinen Rasen selbst mähen, jeder Schützenverein seinen Schießstand in Eigenleistung errichten und jeder Feuerwehrverein sein Grillhütte alleine bauen oder beim Feuerwehrfest auf den Caterer verzichten und selbst grillen.
3.) Für Vereinsaufgaben, bei denen Feuerwehrgeräte verwendet werden, ist die Einwilligung der Gemeinde erforderlich. Auch relativ unproblematisch. In diesem Fall darf nicht mit privaten Unternehmen konkurriert werden. Die Fälle sind aber an einer Hand abzuzählen und beschränken sich auf klassische Vorfälle wie "mit der Feuerwehrsäge den Baum des Nachbarn gefällt", die in der Tat nicht erlaubt sind, aber um diese Fälle geht es in der Diskussion hier ja gar nicht. Zumal für eine Konkurrenz auch erst einmal ein entsprechender Markt vor Ort konkret vorhanden sein muss. Diese Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.
Ich sehe weiterhin keine Bestätigung Deines Standpunktes.
Genau, damit trifft Fall 1) zu. Schön dass Du es endlich einsiehst.Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr. Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr
1. Eine Vollzugsbekanntmachung ist schonmal kein Gesetz.
2. Ja in dieser Vollzugsbekanntmachung wird genau diffrenziert.
Zitat:"Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird."
Richtig und genau deshalb dürfen auch Mitglieder in einer Feuerwehr selber Autos putzen und reparieren und Atemschutzgeräte selber warten etc.
Richtig, wenn sie Aufgaben der Feuerwehr wahrnehmen, sind die Organisation Feuerwehr und dürfen nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten.
Als Privat vergnügen vielleicht nicht, ändert aber nichts daran das hier unterschieden wird ob er Aufgaben der Organisation wahrnimmt oder des Vereins.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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