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Thema: Einbruch in Kranenburger Feuerwehrgerätehaus.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Du willst doch wohl nicht zur Schwarzarbeit auffordern?
    In meinen Augen meint er eher Vereinsarbeit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.

    Siehe Schlüsseldienst/Ölspur/...-Diskussionen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.
    Was für eine blödsinnige Aussage.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was für eine blödsinnige Aussage.
    Ich glaube der sollte sich nochmal genau informieren.
    *Köpfschüttel*
    So eine blödsinnige Aussage hab ich auch schon lang nicht mehr gehört.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was für eine blödsinnige Aussage.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich glaube der sollte sich nochmal genau informieren.
    *Köpfschüttel*
    So eine blödsinnige Aussage hab ich auch schon lang nicht mehr gehört.
    Könnt ihr nur palavern, oder die Aussage auch widerlegen, und nachweisen warum diese Aussage blödsinnig ist?

  6. #6
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    Wie wäre es, wenn Du zunächst einmal damit beginnst, Deine gewagte Aussage zu belegen?

    Mal so als Tipp, es geht nicht um Dienstleistungen zu Gunsten Dritter, insofern läuft der Vergleich mit Schlüsseldienst (okay) und Ölspuren (sowieso schon grenzwertig) ins Leere.

  7. #7
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Könnt ihr nur palavern, oder die Aussage auch widerlegen, und nachweisen warum diese Aussage blödsinnig ist?
    Da brauch ich nicht widerlegen, du mußt ein Verbot aufzeigen.
    Die Organisation Feuerwehr darf nicht in Konkurrenz zu ein privatwirtschaftlichen Unternehmen treten, das stimmt, dies betrifft aber Einsätze und nicht Umbaumaßnahmen etc die in einem Gerätehaus von den Feuerwehrleuten freiwillig begangen werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  8. #8
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    Ein nicht existentes Verbot zu widerlegen, ist schwierig bis unmöglich ...
    Weiterhin scheinen mir die Begrifflichkeiten Schwarzarbeit (Umgehung von Steuer- und Sozialabgabenverpflichtungen) und unerlaubte Konkurrenz der öffentlichen Hand zu Unternehmen nicht ganz klar zu sein.

    Es ist doch sowohl in Behörden als auch bei Vereinen, Firmen und Privatleuten üblich und akzeptiert, Aufgaben aller Art mit eigenen Kräften selbst zu machen (manch einer nennt es schlicht Engagement).

    Ein paar alltägliche Dinge, die nach Deiner Denkweise wegen vorhandener Unternehmen ja verboten sein müssten:

    Waschen der PSA nach dem Einsatz ==> Wäscherei
    Beseitigung einer Verstopfung im Siphon des Feuerwehrhauses ==> Klempner
    Setzen einer Steckdose in der Fahrzeughalle ==> Elektriker
    Austauschen einer kaputten Fliese in der Atemschutzwerkstatt ==> Fliesenleger
    Bau einer Grillhütte neben dem Feuerwehrhaus ==> Zimmermann
    Pflege der Grünanlagen ==> Gärtner
    Räumen der Zu- und Abfahrten von Schnee ==> Hausmeisterservice
    Reinigen der Fahrzeughalle ==> Reinigungsdienste
    Wartung und Reparaturen an Einsatzfahrzeugen ==> KFZ-Werkstatt
    Programmieren von Meldeempfängern ==> Funkhandel
    Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ==> Elektriker

    Deswegen Blödsinn ...

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was für eine blödsinnige Aussage.
    Du willst Belege, alles klar.

    Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.

    Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:

    Die Feuerwehr darf keine freiwilligen Leistungen erbringen, die ebenso gut Private, insbesondere private Unternehmen, leisten könnten. Aus Art. 87 Abs. 1 GO ergibt sich der Grundsatz, dass die öffentliche Hand der Privatwirtschaft nichts "wegnehmen" darf, da sie nicht, wie die Privaten, im wirschaftlichen Wettbewerb steht.

  10. #10
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Du willst Belege, alles klar.

    Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.

    Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:
    Das hab ich dir vorher schon geschrieben.
    Die Feuerwehr ist nicht automatisch das Mitglied der Feuerwehr.
    Als Organisation darf man nicht in Konkurrenz zu einem Unternehm treten, daß zählt aber nicht wenn man selber was am Gerätehas umbaut oder sonst irgendwas macht, was eben zum Verein gehört.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Hat du dir den Gesetzestext durchgelesen? Hast du gesehen dass von der "Vereinsarbeit" explizit differenziert wird? Wollen wir nun auf dieser Ebene weiterdiskutieren?

    Eine Aussage "Feuerwehr != Mitglied der Feuerwehr" ist einfach nur eine kopflose Ausflucht. Die Organisation schraubt bestimmt keine Alarmanlage an.

    Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr. Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr.

  12. #12
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    Langsam wird es echt lächerlich.

    Du willst nicht wirklich behaupten, dass ein bayerisches Feuerwehrmitglied nicht mit dem Feuerwehrbesen den Hof fegen darf, weil es dabei in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen tritt? Haben bayerische Kommunen eigentlich Bauhöfe? Deren Aufgaben muss man dann ja auch komplett extern vergeben.

    Wenn ich mir den von dir erwähnten Absatz durchlese, unterstützt der Deine Position eigentlich so gar nicht (mal abgesehen davon, dass diese Sache mit den Feuerwehrvereinen auch recht speziell und nicht so einfach auf andere Bundesländer zu übertragen ist).
    Was steht denn eigentlich drin?

    1.) Pflichtaufgaben sind unkritisch. Eine Pflichtaufgabe nach BayFwG ist "Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
    Also sind alle Arbeiten, die dem Unterhalt (und damit dem Erhalt und dem Ausbau der Betriebs- und Leistungsfähigkeit) der Feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten Tätigkeiten, insb. aber auch die Installation einer Einbruchmeldeanlage.

    2.) Vereinsaufgaben sind möglich, es gilt das Vereinsrecht. Eigenleistungen innerhalb von Vereinen sind aber weiterhin nicht verboten, jeder Sportverein darf seinen Rasen selbst mähen, jeder Schützenverein seinen Schießstand in Eigenleistung errichten und jeder Feuerwehrverein sein Grillhütte alleine bauen oder beim Feuerwehrfest auf den Caterer verzichten und selbst grillen.

    3.) Für Vereinsaufgaben, bei denen Feuerwehrgeräte verwendet werden, ist die Einwilligung der Gemeinde erforderlich. Auch relativ unproblematisch. In diesem Fall darf nicht mit privaten Unternehmen konkurriert werden. Die Fälle sind aber an einer Hand abzuzählen und beschränken sich auf klassische Vorfälle wie "mit der Feuerwehrsäge den Baum des Nachbarn gefällt", die in der Tat nicht erlaubt sind, aber um diese Fälle geht es in der Diskussion hier ja gar nicht. Zumal für eine Konkurrenz auch erst einmal ein entsprechender Markt vor Ort konkret vorhanden sein muss. Diese Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

    Ich sehe weiterhin keine Bestätigung Deines Standpunktes.

    Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr. Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr
    Genau, damit trifft Fall 1) zu. Schön dass Du es endlich einsiehst.

  13. #13
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Hat du dir den Gesetzestext durchgelesen? Hast du gesehen dass von der "Vereinsarbeit" explizit differenziert wird?
    1. Eine Vollzugsbekanntmachung ist schonmal kein Gesetz.
    2. Ja in dieser Vollzugsbekanntmachung wird genau diffrenziert.
    Zitat:"Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird."

    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Eine Aussage "Feuerwehr != Mitglied der Feuerwehr" ist einfach nur eine kopflose Ausflucht. Die Organisation schraubt bestimmt keine Alarmanlage an.
    Richtig und genau deshalb dürfen auch Mitglieder in einer Feuerwehr selber Autos putzen und reparieren und Atemschutzgeräte selber warten etc.

    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr.
    Richtig, wenn sie Aufgaben der Feuerwehr wahrnehmen, sind die Organisation Feuerwehr und dürfen nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten.

    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr.
    Als Privat vergnügen vielleicht nicht, ändert aber nichts daran das hier unterschieden wird ob er Aufgaben der Organisation wahrnimmt oder des Vereins.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Hallo!

    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.
    Ich gebe dir schon recht, klar. Aber bitte die Kirche im Dorf lassen:

    Es werden täglich unterbezahlte Leiharbeiter und ABM-vergleichbar eingesetze Leute _ohne Fachausbildung_ an Aufgaben gesetzt, welche eine Fachausbildung vorraussetzen.
    Das ist organisiert! Eine riesige Branche lebt da von, und der Gesetzgeber schaut nur zu.

    Davon rede ich hier aber nicht:

    Ein Vds-Verifiziertes Fachunternehmen welches solch eine Ausschreibung erlangt und ein Gerätehaus absichert ist eine ganz andere Hausnummer.
    Solche Firmen würden sich kein Alarmanlagenset für 300€ auf nem Consumerladen holen dafür.

    Nein, wenn betroffen sich mit solchen Billiganlagen ein wenig mehr Sicherheit verschaffen ist das besser als garnix.
    Aber auch solch eine Anlage ändert nichts an dem Sachverhalt, das der Kostenträger eigentlich in der Verantwortung wäre da dennoch tätig zu werden.
    Es wäre halt nur eben kein Beinbruch noch, wenn Kostenträger dafür noch ein paar Jährchen braucht.

    Das hat so nix mit Schwarzarbeit oder Marktschädigung zu tun.

    Anderes Beispiel:
    Wascht Ihr eure Einsatzfahrzeuge selber, oder lasst ihr ein Fachunternehmen eure Autos waschen?

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

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