Servus
Nein,der wurde wegen einer anderen Sache mit dem Privatwagen auf dem Weg zur Arbeit kontrolliert und hatte das Gerät im Auto liegen.Das hat die Kollegen wohl neugierig gemacht.
Die haben das Gerät eingezogen und an die damalige RegTP zur Überprüfung eingeschickt.
Diese hat das Gerät gründlich geprüft(Vielen Dank nochmal für das Messprotokoll)
Mich haben sie auch überprüft weil der Kollege ausgesagt hat das er das Gerät von mir hat.

Der Staatsanwalt ist meiner Argumentation gefolgt.
Der Schutz erheblicher Sachwerte und auch von Menschenleben kann von funktionsfähigen Kommunikationsmitteln abhängig sein.
Dieses war zu dem Zeitpunkt nicht immer gegeben.
Zu der Zeit bin auch selbst noch gefahren.
Wir fuhren meist Nachts in sehr waldreichen und hügeligen Gegenden,stellenweise hatte unser D1 basiertes GPS System bald 20 Minuten keinen Kontakt mit der Zentrale.
Auch die anderen Netze waren nicht flächig verfügbar.

Als Privatperson im eigenen PKW würde ich derartige Geräte besser nicht mitführen.
Bei einer Kontrolle hast Du sicherlich immer einen Erklärungsnotstand.Der Vorwurf des unerlaubten Mithörens wird wohl immer erhoben werden.
Gruss Michael