Ob du dich auf den § 34 (Rechtfertigender Notstand) beziehen kannst ist mir leider nicht ganz klar auch die Kollegen der BF sind sich hier nicht ganz einig.
Was jedoch fakt ist du benötigst hilfe. Ohne die Verbindung mit deinem Funkgerät wäre dies wohl nicht möglich, da es sich ja um eine nicht grade Stark befahrene Landstraße handelt.
Soltest du innere Verletzungen haben bzw. ein Schädel Hiern Trauma ist schnelle hilfe nötig, da die chace das du überlebst recht gering ist.
Am besten du erkundigst dich mal direkt bei der Polizei oder dem Ordnungsamt.
Bei uns ist auch die große Diskusion ausgebrochen :-)