Du musst bei deiner Frage zwei rechtliche Aspekte differenzieren...
1. Den Notruf selbst: Einen Notruf (verhältnissmässigkeit gewahrt) darfst du jederzeit und mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln absetzen. Kann dir keiner was wollen.
Kommst du nachts an einem verunfallten Polizeifahrzeug vorbei, wo beide Beamten verletzt sind, hast keinen Handyempfang und auch keine Sprechfunkausbildung-BOS darfst du natürlich deren Funkgerät nutzen um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden usw. ;)
2. Das mitführen einer Funkanlage, bei der die Möglichkeit auf dir nicht zugeteilten Frequenzen zu senden besteht...
Dafür kannst du natürlich eine Strafe bekommen...
Aber DAS überlässt man dann besser einem Richter im jeweiligen Fall...
Möglich ist es jedoch, dass du dafür Ärger bekommst :)
MfG Fabsi