Zitat Zitat von Firetrucker Beitrag anzeigen
Servus
Als verantwortlicher Einsatzleiter eines Geldtransportunternehmens habe ich seinerzeit meine Mitarbeiter mit entsprechenden Afu Geräten ausgestattet um in Gegenden ohne ausreichende Funk oder Mobilfunkversorgung im Notfall die nächste Polizeidienststelle erreichen zu können.
Bei einer Kontrolle eines MA durch die Polizei wurde eines der Geräte sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren gegen mich und den MA eingeleitet wegen des Verdachts des unerlaubten Mithörens.
Nach entsprechender Schilderung des Sachverhalts hat der zuständige Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt und das sichergestellte Gerät
wieder herausgegeben.

Gruss Michael
Die Polizei hat deinen Mitarbeiter während er mit dem Geldtransport unterwegs war kontrolliert? Oder hatte er das Gerät privat bei sich?

Die Entscheidung des Staatsanwalts finde ich gut, aber ich könnte mir vorstellen, das er den Aspekt der Sicherheit hier im Auge hatte, was bei einer Privatperson ggf. unberücksichtig bleiben könnte.