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Thema: Notruf mit Amateurfunkgerät auf BOS Frequenzen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Servus
    Als verantwortlicher Einsatzleiter eines Geldtransportunternehmens habe ich seinerzeit meine Mitarbeiter mit entsprechenden Afu Geräten ausgestattet um in Gegenden ohne ausreichende Funk oder Mobilfunkversorgung im Notfall die nächste Polizeidienststelle erreichen zu können.
    Bei einer Kontrolle eines MA durch die Polizei wurde eines der Geräte sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren gegen mich und den MA eingeleitet wegen des Verdachts des unerlaubten Mithörens.
    Nach entsprechender Schilderung des Sachverhalts hat der zuständige Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt und das sichergestellte Gerät
    wieder herausgegeben.

    Gruss Michael
    Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Firetrucker Beitrag anzeigen
    Servus
    Als verantwortlicher Einsatzleiter eines Geldtransportunternehmens habe ich seinerzeit meine Mitarbeiter mit entsprechenden Afu Geräten ausgestattet um in Gegenden ohne ausreichende Funk oder Mobilfunkversorgung im Notfall die nächste Polizeidienststelle erreichen zu können.
    Bei einer Kontrolle eines MA durch die Polizei wurde eines der Geräte sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren gegen mich und den MA eingeleitet wegen des Verdachts des unerlaubten Mithörens.
    Nach entsprechender Schilderung des Sachverhalts hat der zuständige Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt und das sichergestellte Gerät
    wieder herausgegeben.

    Gruss Michael
    Die Polizei hat deinen Mitarbeiter während er mit dem Geldtransport unterwegs war kontrolliert? Oder hatte er das Gerät privat bei sich?

    Die Entscheidung des Staatsanwalts finde ich gut, aber ich könnte mir vorstellen, das er den Aspekt der Sicherheit hier im Auge hatte, was bei einer Privatperson ggf. unberücksichtig bleiben könnte.

  3. #3
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    Servus
    Nein,der wurde wegen einer anderen Sache mit dem Privatwagen auf dem Weg zur Arbeit kontrolliert und hatte das Gerät im Auto liegen.Das hat die Kollegen wohl neugierig gemacht.
    Die haben das Gerät eingezogen und an die damalige RegTP zur Überprüfung eingeschickt.
    Diese hat das Gerät gründlich geprüft(Vielen Dank nochmal für das Messprotokoll)
    Mich haben sie auch überprüft weil der Kollege ausgesagt hat das er das Gerät von mir hat.

    Der Staatsanwalt ist meiner Argumentation gefolgt.
    Der Schutz erheblicher Sachwerte und auch von Menschenleben kann von funktionsfähigen Kommunikationsmitteln abhängig sein.
    Dieses war zu dem Zeitpunkt nicht immer gegeben.
    Zu der Zeit bin auch selbst noch gefahren.
    Wir fuhren meist Nachts in sehr waldreichen und hügeligen Gegenden,stellenweise hatte unser D1 basiertes GPS System bald 20 Minuten keinen Kontakt mit der Zentrale.
    Auch die anderen Netze waren nicht flächig verfügbar.

    Als Privatperson im eigenen PKW würde ich derartige Geräte besser nicht mitführen.
    Bei einer Kontrolle hast Du sicherlich immer einen Erklärungsnotstand.Der Vorwurf des unerlaubten Mithörens wird wohl immer erhoben werden.
    Gruss Michael
    Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!

  4. #4
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    Hi,
    wenn ich lese:
    da ich eigentlich nur die PMR und Freenet Frequenzen nutze. In diesem Handfunkgerät sind aber auch BOS Frequenzen und Amateurfunkfrequenzen (Relais der Umgebung) gespeichert.
    Kein BOS Angehöriger
    Kein Funkamateur


    wird die BNetzA auf jeden Fall ein OWi Verfahren einleiten.
    Und es wird auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung geben, wie die ausgeht ist auf jeden Fall offen.

    Wie gesagt, ich meine, das wird ein Richter entscheiden und es könnte für dich teuer werden, trotz dem Notfall.

    Irgend etwas zu konstruieren ist gewagt, lass es doch einfach drauf ankommen lassen.
    mfg
    e.

  5. #5
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    Du musst bei deiner Frage zwei rechtliche Aspekte differenzieren...

    1. Den Notruf selbst: Einen Notruf (verhältnissmässigkeit gewahrt) darfst du jederzeit und mit den dir zur Verfügung stehenden Mitteln absetzen. Kann dir keiner was wollen.
    Kommst du nachts an einem verunfallten Polizeifahrzeug vorbei, wo beide Beamten verletzt sind, hast keinen Handyempfang und auch keine Sprechfunkausbildung-BOS darfst du natürlich deren Funkgerät nutzen um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden usw. ;)

    2. Das mitführen einer Funkanlage, bei der die Möglichkeit auf dir nicht zugeteilten Frequenzen zu senden besteht...
    Dafür kannst du natürlich eine Strafe bekommen...
    Aber DAS überlässt man dann besser einem Richter im jeweiligen Fall...
    Möglich ist es jedoch, dass du dafür Ärger bekommst :)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Not kennt kein Gebot - Diskussion beendet.

  7. #7
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    Hier noch ein Artikel zum Thema:


    Mit AFu-Gerät auf BOS-Frequenz: Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt

    Das Amtsgericht Bremen hat 4. Mai 2011 ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Mitglied des Vereins "Notfunk Deutschland e.V." eingestellt. Die BNetzA hatte dem Vereinsmitglied vorgeworfen, mit einem Amateurfunkgerät eine BOS-Funk-Frequenz ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben. Zuvor schon war die BNetzA mit einer Anzeige gegen den Betroffenen wegen Verstoßes gegen das "Abhörverbot" gescheitert - das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

    Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel hat dazu einen Beitrag verfasst, in dem er die Hintergründe dieser Verfahren schildert und den wir nachfolgend gern wiedergeben:

    "Nachdem eine funktechnische Störung auf einer BOS Einsatzfrequenz bei dem FIS Weltcup-Skispringen in Willingen am 5 Februar 2010 teilweise die medizinische Versorgung und Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern in Gefahr brachte, errichtete die dort offiziell mit zur Gefahrenabwehr eingebundene NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. durch ihren technischen Leiter ein mobiles Amateurfunkgerät und nahm dieses auf einer BOS Einsatzfrequenz in Betrieb.

    Bald darauf gelang es dem ebenfalls vor Ort befindlichen Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur die Ursache der Störung ausfindig zu machen und zu beseitigen. Anschließend eilten die Beamten der Behörde zum Standort der NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. und verlangten die Herausgabe eines Amateurfunk-Handfunkgerätes aus einem verschlossenen Fahrzeug, während sie das benutzte Mobilfunkgerät am Einsatzort beließen.

    Die Bundesnetzagentur erstattete gegen den technischen Leiter des NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. Anzeige wegen Verstoßes gegen das strafbewehrte Abhörverbot. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

    Daraufhin erließ die Bundesnetzagentur einen Bußgeldbescheid über 500 EUR und warf dem Mitglied des NOTFUNK DEUTSCHLAND e.V. vor, eine BOS Frequenz mit einem Amateurfunkgerät ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben. Der Betroffene legte Einspruch ein und ließ sich unter anderem dahingehend ein, dass Funkamateure bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe 'Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen' die für den BOS Funk vorgesehenen Frequenzen mit Amateurfunkstellen bzw. Amateurfunkgeräten nutzen dürfen.

    Das Amtsgericht Bremen stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und legte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen, zu denen die Kosten des Verteidigers gehören, auf.

    AG Bremen – 73 OWi 170 Js 30807/10 793/10 – Beschluss vom 04.05.2011 (RR)"

    Quelle:
    http://www.funkmagazin.de/110511a.htm
    mein Name ist Programm

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