Dazu ist aber zu sagen, dass der Beschuldigte in diesem Fall
1. lizensierter Funkamateur ist,
2. er ist BOS-Funk berechtigt, (wurde vom HMdI genehmigt.)
3. der NOTFUNK DEUTSCHLAND e.v. war bei diesem Einsatz auf dem BOS Kanal eingebunden
Wie gesagt, in solchen Fällen entscheidet ein Richter.
e.