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Thema: Notruf mit Amateurfunkgerät auf BOS Frequenzen?

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  1. #1
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    Die Leitstelle wird das höchstwahrscheinlich zur Anzeige bringen (müssen) und dann entscheidet ein Richter.

    Etwas ähnliches aber nicht direkt vergleichbares habe ich von einem Funkhilfsdienst aus Bremen gehört, der bei einem Ausfall von BOS-Funkgeräten mit seinen Amateurfunkgeräten im BOS-Bereich gefunkt hat. Dies wurde von dem Funkamateur als Notsituation erklärt. Die Bundesnetzagentur hat Vorort die Geräte einkassiert und wollte eine Strafe verhängen, der Richter hat ihn frei gesprochen. Leider kann ich die Quelle nicht mehr finden.
    mein Name ist Programm

  2. #2
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Stellt sich die Frage, ob das jemanden in diesem Fall interessiert und die Ordnungswidrigkeit verfolgt.
    Vermutlich schon. Im Grunde wäre das auch das erstmal richtige und auch -für mich- verständliche Vorgehen.

    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Die Leitstelle wird das höchstwahrscheinlich zur Anzeige bringen (müssen) und dann entscheidet ein Richter.

    Etwas ähnliches aber nicht direkt vergleichbares habe ich von einem Funkhilfsdienst aus Bremen gehört, der bei einem Ausfall von BOS-Funkgeräten mit seinen Amateurfunkgeräten im BOS-Bereich gefunkt hat. Dies wurde von dem Funkamateur als Notsituation erklärt. Die Bundesnetzagentur hat Vorort die Geräte einkassiert und wollte eine Strafe verhängen, der Richter hat ihn frei gesprochen. Leider kann ich die Quelle nicht mehr finden.
    Interessant. Vielleicht findet Du die Fundstelle ja wieder. Oder ein entsprechendes Urteil.

  3. #3
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Die Leitstelle wird das höchstwahrscheinlich zur Anzeige bringen (müssen) und dann entscheidet ein Richter.

    Etwas ähnliches aber nicht direkt vergleichbares habe ich von einem Funkhilfsdienst aus Bremen gehört, der bei einem Ausfall von BOS-Funkgeräten mit seinen Amateurfunkgeräten im BOS-Bereich gefunkt hat. Dies wurde von dem Funkamateur als Notsituation erklärt. Die Bundesnetzagentur hat Vorort die Geräte einkassiert und wollte eine Strafe verhängen, der Richter hat ihn frei gesprochen. Leider kann ich die Quelle nicht mehr finden.
    Seit wann entscheidet ein Richter bei Ordnungswidrigkeiten? Nur wenn gegen eine Ordnungswidrigkeitsbescheid vorgegangen wird, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen großen Ermessenspielraum für die Behörden, ob diese verfolgt wird oder nicht.

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