Hallo zusammen,

wie dem ein oder anderen bekannt sein dürfte, möchten wir (=das Team von FirEmergency) unser Produkt kommerziell vermarkten. Wir haben aufgrund verschiedener rechtlicher Fragen dazu einen Anwalt eingeschaltet. Es geht insbesondere darum, ob es möglich ist unsere Alarmierung als Zusatzalarmierung zu benennen und damit bestimmte Haftungsrisiken einzuschränken. Unser Anwalt kam nach der Lektüre von Bundes- und Ländergesetzen zu der Erkenntnis, dass nicht genau definiert ist, was ein Alarm ist und welche Anforderungen daran gestellt werden. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Wegerechten, sei es jedem selbst überlassen inwiefern er einen Alarm ernst nimmt oder nicht, ganz gleich über welche Wege der zugegangen ist. Dies kann z.B. auch der Anruf eines Feuerwehrkameraden, oder gar eine SMS sein.

Kann jemand diese Erkenntnis bestätigen, stimmt das so?

Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.

Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.

Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.

Wer kann in den o.g. Fällen haftbar gemacht werden?

Es wäre schön, wenn jemand der fundiertes Wissen dazu hat uns etwas dazu schreiben könnte. Wir möchten im Idealfall weiterhin "nur" eine Zusatzalarmierung sein.