Also mein Kenntnisstand ist folgender. Das was ihr hier als Wegerecht bezeichnet haben wir Freiwilligen auf der Fahrt zum Gerätehaus nicht. Da diese Blaulicht in Martinhorn (Eingeschaltet) voraussetzt. Weiterhin bin ich mir recht sicher das ihr weitere Informationen in der TRBos finden solltet was zugelassene Wege der Alarmierung betreffen. Ein nicht "Ausgelöster" Alarm kann bei einem solchen Medium durchaus mal vorkommen. Liegt ja nicht unbedingt an der Software. Es fängt ja schon bei der Auswertung an. Und da fangen im wesentlichen schon die Probleme an, denn wer ist überhaupt berechtigt den BOS Funk dahin gehend auszuwerten und für eine Alarmierung "aufzubereiten" ? Gehen wir hier einfach mal von einer berechtigten Person mit einem zugelassenen Gerät aus. Damit sind die FF'ler schon mal raus. Auch wenn der Einheitsführer, OBM oder wer auch immer sagt ja das ist Sinnvoll mach ruhig bedeutet es nicht das derjenige es dann darf. Jetzt wird der ein oder andere kommen und sagen klar darf ich da ja die Meldung für mich bestimmt sind. Gut das ist soweit noch Nachvollziehbar aber nicht das alle Meldungen die kommen dazu ausgewertet werden. Fazit die einzige Möglichkeit die ich sehe den Alarmablauf Ordnungsgemäß zu starten ist die Kombi FME/DME und dann FE. Haftungsansprüche aufgrund von nicht oder auch Fehlauslösungen lassen sich doch sicher durch ein Lizenzabkommen reglementieren oder ? Und ihr habt ja auch noch die Möglichkeit im Lizenzabkommen zu bestimmen wofür die Software überhaupt genutzt werden darf. Und wenn ihr da ausdrücklich verbietet diese Software als Alarmierung zu nutzen da es sich "nur" um ein Feuerwehr Info Service Dienst handelt kann euch keiner was wenn er die Software gegen den mit euch geschlossenen Vertrag nutzt.
Soweit meine Meinung dazu.