Zitat Zitat von feodor Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
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Dies kann z.B. auch der Anruf eines Feuerwehrkameraden, oder gar eine SMS sein.

Kann jemand diese Erkenntnis bestätigen, stimmt das so?
Wie an die Erkenntnis der Alarmierung gelangt wurde ist für spätere Handlungen nur insoweit von Relevanz wenn es tatsächlich ein "blinder" Alarm war _und_ es zu Problemen gekommen ist.

Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.
Meiner Meinung nach das wichtigte der hier genannten Probleme, jedoch kann ich hierzu nichts Fachkundiges/brauchbares beitragen
Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.
Das könnte im Vorfeld abgeklärt werden ob die Gemeinde eine _zusatzalarmierung_ über eure Software duldet oder sogar für gut befindet. Von dieser antwort abhängig wäre auch ein abdecken des Verdienstausfalls bei fehlalarmen. Meist sind gemeinden aber in sachen verdienstausfällen sehr kulant.
Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.
durch die bezeichnung zusatzsystem und nur verwendung in verbindung mit einer hauptalarmierung wäre das problem sogar noch am schnellsten von eurer seite aus vom tisch...

Das sind meine Gedanken dazu