Wie an die Erkenntnis der Alarmierung gelangt wurde ist für spätere Handlungen nur insoweit von Relevanz wenn es tatsächlich ein "blinder" Alarm war _und_ es zu Problemen gekommen ist.
Meiner Meinung nach das wichtigte der hier genannten Probleme, jedoch kann ich hierzu nichts Fachkundiges/brauchbares beitragenFolgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.
Das könnte im Vorfeld abgeklärt werden ob die Gemeinde eine _zusatzalarmierung_ über eure Software duldet oder sogar für gut befindet. Von dieser antwort abhängig wäre auch ein abdecken des Verdienstausfalls bei fehlalarmen. Meist sind gemeinden aber in sachen verdienstausfällen sehr kulant.Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.
durch die bezeichnung zusatzsystem und nur verwendung in verbindung mit einer hauptalarmierung wäre das problem sogar noch am schnellsten von eurer seite aus vom tisch...Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.
Das sind meine Gedanken dazu