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Thema: Juristische Frage zu Sonder- und Wegerechten

  1. #31
    Registriert seit
    06.12.2008
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    RO alarmiert nicht ! Es informiert den Amateurfunker wenn eine Nachricht für ihn ankommt. Denke mal das es so aussehen wird. RO hat den "Vorteil" es kommt ein Böses Urteil das eben dieses "informieren" nicht mehr erlaubt ist. RO hat noch einen weiteren nutzen halt ohne diese Funktion. Sprich das ist nicht der Hauptbestandteil der Software. Und ich würde von dem Alarmieren mal versuchen weg zu kommen. Wie der User das nachher nennt ist ja egal. Aber euer System verarbeitet ankommende Meldungen von diversen Quellen um diese Aufzubereiten und zu Informationszwecken an diverse Output Möglichkeiten weiter zu geben.
    Quasi ein Multi In- und Output Informationssystem nicht für eine Alarmierung nach TR-BOS zugelassen. Wenn es jemand dafür nutzt, nicht euer Bier. Oder wollt ihr unbedingt dieses "wir bieten eine Zusatz Alarmierung" um ggf auf dem Markt besser "anzukommen" ?
    Ich meine Verdient habt ihr es. Die software ist spitze und durchdacht. Wäre schade wenn sie aufgrund von Problemen rechtlicher Seite nicht vermarktet werden könnte.

  2. #32
    Registriert seit
    09.01.2010
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    3.908
    Ja, da könntest du Recht haben.
    Es hängt viel von einem einzigen Wort ab.
    Wenn man statt "Zusatzalarmsystem" einfach "Informationssystem" sagt, hat das gleich einen ganz anderen Charakter.

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