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Thema: Juristische Frage zu Sonder- und Wegerechten

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  1. #1
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.
    Zur Information:
    Unsere Software alarmiert nur und werted keinen Funk aus. Woher das Alarmsignal kommt, ist uns "egal". Es kann von belibigen Quellen kommen. Auch von Auswertprogrammen. Das ist aber dem Nutzer überlassen, darauf haben wir keinen Einfluss.
    Von daher müssen wir uns mit der TR BOS nicht auseinandersetzen.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Im endeffekt ist das alles ja eine nette Spielerei, aber seien wir mal ehrlich.
    Wer nutzt so eine "Zusatzalarmierung" denn?
    Entweder Feuerwehren die nur eine Sirene haben die von den meisten Tagsüber nicht gehört wird weil sie außerhalb vom Ort arbeiten oder aber von Leuten die keine Lust haben nen FME/DME mitzuführen, weil sie das Handy ja eh dabei haben.
    Und sorry, hier hat das ganze nichts mehr mit Zusatzalarmierung zu tun.
    In meinen Augen ist das ganze nur dann zulässig, wenn die Feuerwehr mittels nur Ton Melder alarmiert wird und durch Auswertungen zB vom Fax weitere Informationen übermittelt werden.
    Ich kann nur von meinem Landkreis (in Bayern) sprechen, und da nutzen eine Menge diese Zusatzalarmierung.
    Ich weiß, in anderen Bundesländern könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass nicht jeder Feuerwehrmann einen Melder hat.
    Vor allem auf dem Dorf (~10 Einsätze / Jahr) können wir uns die Melder überhaupt nicht leisten. Da ist eine Zusatzalarmierung Gold wert.
    Aber das ist ja ein anderes Thema. Hier geht es ja nicht um den Sinn einer Zusatzalarmierung, sondern die rechtlichen Grundlagen.

  2. #2
    feodor Gast
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.
    Das was ich gefunden habe, war einmal ein Dokument von 1999 (!) und dazu eins von 2009.
    Darum frage ich ob es irgendwo offiziell ein solches Dokument in der richtigen Version gibt.
    Ich denke aber eher auch, dass wir nicht daran gebunden sind, weil sowas wie eine SMS Alarmierung nicht vorgesehen ist. Die Frage ist eher: Was passiert, wenn man es trotzdem anbietet / verwendet?

    Ich denk wir schreiben einfach mal ans Innenministerium. Wird nur kompliziert, da wir uns ja an jedes in jedem Bundesland wenden müssten.

  3. #3
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    Zitat Zitat von firEmergency Beitrag anzeigen
    Ich kann nur von meinem Landkreis (in Bayern) sprechen, und da nutzen eine Menge diese Zusatzalarmierung.
    Ich weiß, in anderen Bundesländern könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass nicht jeder Feuerwehrmann einen Melder hat.
    Vor allem auf dem Dorf (~10 Einsätze / Jahr) können wir uns die Melder überhaupt nicht leisten. Da ist eine Zusatzalarmierung Gold wert.
    Ich schon, ich komme selber aus Bayern.
    Bei uns in der Wehr haben alle FMEs, aber ich kenn auch welche die in Dörfern bei der FF sind und die SMS verwenden, aber über die Blue Box.
    Und ich habe es schon einige male mitbekommen, das plötzlich SMS rausgehen, aber kein Einsatz war.
    Und es gehen regelmäßig welche zu den Einsätzen obwohl sie die Sirene nie gehört haben, weil sie eben außerhalb ihrer Gemeinde unterwegs waren und sowas ist keine Zusatzalarmierung sondern nur eine Alarmierung.

    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Auch Brandmeldeanlagen haben auch oft Fehlalarme und der FM (SB) fährt mit Sonderrechten an. Ich denke die Anwendung ist eher damit vergleichbar.
    Das denke ich nicht.
    Denn BMAs sind VDS zertifiziert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Mir sind Fälle bekannt da standen Feuerwehrleute am Gerätehaus obwohl keine alarmierung war.
    Kommt durch Sirene des Nachbarortes gehört. Passiert öfters mal vor.

    Sirenenprobe und verpeilt das es Samstag um 12 ist.

    Eher selten beim Tv schauen eingepennt, Sirene geht in irgendeinem Film.

    Stromausfall Sirene geht somit nicht nur Wehrleiter hat FME und ruft die Einsatzkräfte an.

    Auch schon vorgekommen, in den Nachrichten kommt ein Ort wird wegen Hochwasser evakuiert es ist Katasprophenalarm ausgelöst, Einsatzkraft kommt gerade vom Flughafen sieht die Nachrichten und begibt sich schnellst möglich zur Heimat.

    Glücklicherweise ist mir dabei kein Fall bekannt bei dem es zu einem Unfall kam, aber jetzt ist hier genauso die Frage ob da Versicherungsschutz besteht.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Falls tatsächlich ein Einsatz ist magst du recht haben, aber wie sieht es aus bei Fehlalarmen mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten oder bei Unfällen?
    Auch Brandmeldeanlagen haben auch oft Fehlalarme und der FM (SB) fährt mit Sonderrechten an. Ich denke die Anwendung ist eher damit vergleichbar.

    Gruß
    Simon

  6. #6
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    Wobei das sicher zwei ganz unterschiedliche Dinge sind. Hier geht es um die Haftungsfrage bei Falsch/Nicht Alarmierung. RO ist ja "nur" ein Programm was Dinge kann die bspw. Für Amateurfunker interessant sind. Das sowas auch im BOS Funk geht mag sein, aber denke wenn das Programm vertrieben wird sicher nicht zum privaten auswerten des BOS Funks. Was ich, Du oder Herr Schmitz damit anstellen steht auf einem anderen Blatt

  7. #7
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    Naja, Radio Operator kann auch per SMS/Email/Push alarmieren.
    Wo ist da der Unterschied?

  8. #8
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    RO alarmiert nicht ! Es informiert den Amateurfunker wenn eine Nachricht für ihn ankommt. Denke mal das es so aussehen wird. RO hat den "Vorteil" es kommt ein Böses Urteil das eben dieses "informieren" nicht mehr erlaubt ist. RO hat noch einen weiteren nutzen halt ohne diese Funktion. Sprich das ist nicht der Hauptbestandteil der Software. Und ich würde von dem Alarmieren mal versuchen weg zu kommen. Wie der User das nachher nennt ist ja egal. Aber euer System verarbeitet ankommende Meldungen von diversen Quellen um diese Aufzubereiten und zu Informationszwecken an diverse Output Möglichkeiten weiter zu geben.
    Quasi ein Multi In- und Output Informationssystem nicht für eine Alarmierung nach TR-BOS zugelassen. Wenn es jemand dafür nutzt, nicht euer Bier. Oder wollt ihr unbedingt dieses "wir bieten eine Zusatz Alarmierung" um ggf auf dem Markt besser "anzukommen" ?
    Ich meine Verdient habt ihr es. Die software ist spitze und durchdacht. Wäre schade wenn sie aufgrund von Problemen rechtlicher Seite nicht vermarktet werden könnte.

  9. #9
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    Ja, da könntest du Recht haben.
    Es hängt viel von einem einzigen Wort ab.
    Wenn man statt "Zusatzalarmsystem" einfach "Informationssystem" sagt, hat das gleich einen ganz anderen Charakter.

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