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Thema: Juristische Frage zu Sonder- und Wegerechten

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  1. #13
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    Zitat Zitat von feodor Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    wie dem ein oder anderen bekannt sein dürfte, möchten wir (=das Team von FirEmergency) unser Produkt kommerziell vermarkten. Wir haben aufgrund verschiedener rechtlicher Fragen dazu einen Anwalt eingeschaltet. Es geht insbesondere darum, ob es möglich ist unsere Alarmierung als Zusatzalarmierung zu benennen und damit bestimmte Haftungsrisiken einzuschränken. Unser Anwalt kam nach der Lektüre von Bundes- und Ländergesetzen zu der Erkenntnis, dass nicht genau definiert ist, was ein Alarm ist und welche Anforderungen daran gestellt werden. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Wegerechten, sei es jedem selbst überlassen inwiefern er einen Alarm ernst nimmt oder nicht, ganz gleich über welche Wege der zugegangen ist. Dies kann z.B. auch der Anruf eines Feuerwehrkameraden, oder gar eine SMS sein.

    Kann jemand diese Erkenntnis bestätigen, stimmt das so?

    Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.

    Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.

    Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.

    Wer kann in den o.g. Fällen haftbar gemacht werden?

    Es wäre schön, wenn jemand der fundiertes Wissen dazu hat uns etwas dazu schreiben könnte. Wir möchten im Idealfall weiterhin "nur" eine Zusatzalarmierung sein.


    Hallo.
    Habe selber eine Firma die Sms Zusatzalarmierung anbietet.
    Euer Anwalt hat recht mit dem was er da gefunden hat.
    Egal wie ein Feuerwehrmann von einem Alarm erfährt ob nun Melder, Sierene, Telefon, SMS, mündlich vom Nachbarn oder per Brieftaube :).
    Er ist immer über die Unfallversicherung abgesichert!

    Eine Zusatzalarmierung kann man anbieten auch kan man hierzu eine Scanner oder sonstigen Empfänger verwenden. Denn ich zitiere " Bei einem bereichtigtem Interrese ist das abhören eines BOS Kanals erlaubt.
    Das heisst eine Feuerwehr die eine Zusatzalarmierung per SMS haben möchte hat ein berichtigtes Interrese diese meldenungen abzufangen und per SMS weiter zu leiten. Der Empfänger muss allerdings auch der BOS angehören.

    Zulassungen nach TR-BOS sind dafür nicht erforderlich!
    Dann zur Tr-BOS: Wieviele von euch haben denn ein Handy oder Laptop auf dem ELW? Oder ein Navi auf dem Fahrzeug? Auch alles nach TR-BOS geprüft :)?
    Geändert von sebi911 (31.01.2012 um 00:48 Uhr)

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