Zitat Zitat von feodor Beitrag anzeigen
Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.
Wegerechte kann man nur vom Gerätehaus/Unterkunft an nutzen, spätestens dort sollte sich aber herausgestellt haben, dass eigentlich gar kein Alarm eingegangen ist.

Zitat Zitat von feodor Beitrag anzeigen
Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.
Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.
Wer kann in den o.g. Fällen haftbar gemacht werden?
Nach meinem Empfinden der Verantwortliche, der die SMS als "Alarmierung" eingeführt hat, und nicht derjenige, der das Programm entwickelt/verkauft hat.
Es sei denn, ihr verkauft das ganze mit Nennung einer "Erfolgsquote" oder ähnlichen lustigen Versprechungen, dann könntet ihr evtl. durch den Käufer in Regress genommen werden.

Im Übrigen ist schon recht weit die Ansicht verbreitet, dass ein "Alarm" ehrenamtlicher Kräfte das ist, was die TR-BOS so hergibt. Einfach deshalb, weil da ein zeitlicher Faktor zwischen Senden und Auslösen genannt ist, denn man bei einer SMS naturgemäß nicht hat.