
Zitat von
alarma
Das könnte im Vorfeld abgeklärt werden ob die Gemeinde eine _zusatzalarmierung_ über eure Software duldet oder sogar für gut befindet. Von dieser antwort abhängig wäre auch ein abdecken des Verdienstausfalls bei fehlalarmen. Meist sind gemeinden aber in sachen verdienstausfällen sehr kulant.
durch die bezeichnung zusatzsystem und nur verwendung in verbindung mit einer hauptalarmierung wäre das problem sogar noch am schnellsten von eurer seite aus vom tisch...
Das sind meine Gedanken dazu