Zitat Zitat von alarma Beitrag anzeigen
Das könnte im Vorfeld abgeklärt werden ob die Gemeinde eine _zusatzalarmierung_ über eure Software duldet oder sogar für gut befindet. Von dieser antwort abhängig wäre auch ein abdecken des Verdienstausfalls bei fehlalarmen. Meist sind gemeinden aber in sachen verdienstausfällen sehr kulant.
durch die bezeichnung zusatzsystem und nur verwendung in verbindung mit einer hauptalarmierung wäre das problem sogar noch am schnellsten von eurer seite aus vom tisch...

Das sind meine Gedanken dazu
Wie alt bist du eigentlich?? Die Gemeinde hat in solchen Fragen nichts zu sagen. Die Gemeinde kann dulden was sie will, dadurch wird es kein Stück legaler oder die Rechtslage transparenter!

"Gemeinden in Sachen Verdienstausfällen sehr Kulant", sorry aber da kommt mir vor Lachen mein Frühstück von vor 11 Stunden wieder hoch. Was hast du denn geraucht, Kollege?