Hallo,
juristisch kann ich Dir keinen Rat geben, ich bin kein Anwalt. Ich kann nur mit Erfahrungen und gesunden Menschenverstand helfen:
Es ist nur so: Mein Melder (als Mitglied einer HvO-Gruppe geht er relati häufig) hat auch schon das eine oder andere Mal nicht ausgelößt bei einem Alarm und es kam auch schon vor, dass der Melder ausgelößt hat obwohl kein Alarm war. Also dies kann mit jedem Produkt passieren. Die Frage ist, in wie weit Dein/Eure Produkt ausfallsicher ist und welche Fehlerrate es hat (Dazu solltet Ihr es testen, was Ihr sicher tut) und ob dies noch von anderen Faktoren (Stromausfall, Ausfall anderer Komponeten (auf die Ihr im evtl. nicht einmal Einfluss habt).
Von daher kann ich nur raten, eine GmbH bzw eine UG (haftungsbeschränkt) zu Gründen. Ob sich dann (solche eine Gründung kostet richtig Geld) eine kommerzielle Vermarkung noch lohnt müßt Ihr entscheiden. Aber wie gesagt: Da hilf Euch ein Anwalt.
Zum Thema Sonder und Wegerechte: In den Paragrafen in der StVO steht nichts von Alamierung oder ähnlichem. Es ist also unerheblich, auf welchem technischen Weg der Helfer den Auftrag/die Info von der Leitstelle erfahren hat, dass er jetzt in Windeseile zum Gerätehaus zu eilen hat, weil z.B. eine Haus zu löschen ist.
Gruß
Simon