Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Würde der DRK Blutspendedienst einen Bockmist bauen, müßte auch das DRK selbst haften. Durch die GmbH, oh, da können wir nichts machen, denn der Blutspendedienst ist ja vollkommen eigenständig. HAHA, wers glaubt.
Wie schon mehrmals geschrieben, beschäftige dich doch mal ausführlich mit der Struktur dieser Vereine (aber Achtung, der Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz ist ein KdöR) sowie mit den Themen Wirtschaftsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht sowie dem Satzungsrecht dieser Vereine.
Und dann reden wir weiter. :)
Derartige Unternehmungen müssen ausgegliedert werden um die zwingend geforderte Trennung zwischen Idealverein und Wohlfahrtspflege/wirtschaftlichem Zweckbetrieb zu verwirklichen. Dies geschieht nicht zuletzt auch, um Haftungsforderungen an die Einzelmitglieder des Vereins (Aktive und Fördermitglieder) abzuwenden.

Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
Es wird geschaut, welche Angebote vor Ort benötigt werden und diese werden dann finanziert.
Was aber, wie du weisst, auch nur in gewissen Grenzen (Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht) geht ... :)