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Thema: Warum wird das THW so selten alarmiert?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Die Blutspendedienste des DRK sind eigenständige gGmbHs und somit für ihr Handeln selbst verantwortlich. Und bekanntermaßen ist eine gGmbH ein Wirtschaftsunternehmen.
    Nur weil Unternehmen mehrere Unteruntternehmen bildet, ändert das nichts daran das alles Wirtschaftsunternehmen sind.
    Lauter eigenständige GmbH zu bilden ist ganz normal um beim Bankrott eines Unternehmens nicht alle Bankrott gehen zu lassen.

    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Und natürlich müssen die Blutprodukte kostendeckend verkauft werde; dazu zählt auch der Verkauf von in Deutschland nicht benötigten Blutprodukten ins Ausland, bevor diese abgelaufen sind und vernichtet werden müssen. Wo siehst du da das Problem?!
    Achso, wußte ich nicht nicht das zB AB- kostenaufwendiger ist, als A+.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nur weil Unternehmen mehrere Unteruntternehmen bildet, ändert das nichts daran das alles Wirtschaftsunternehmen sind. Lauter eigenständige GmbH zu bilden ist ganz normal um beim Bankrott eines Unternehmens nicht alle Bankrott gehen zu lassen.
    Beschäftige dich mal bitte mit der internen Struktur des DRK e.V. oder auch des Malteser Hilfsdienst e.V., der Johanniter Unfallhilfe e.V. ... usw.
    Eine gGmbH hat nichts (außer ggf. dem Namen und ggf. einer Beteiligung der Geschäftsführer) mit dem XXX e.V., einem Landesverband XXX e.V., einem Kreisverband XXX e.V. oder einem Ortsverein XXX e.V. zu tun.
    Im DRK wird diese Trennung von wirtschaftlichen Unternehmungen und dem "Idealverein" übrigens ausdrücklich von Genf gefordert, um die Anerkennung als "nationale Rotkreuzgesellschaft" zu erhalten. Querfinanzierungen zwischen gGmbH und e.V. sind rechtlich nicht möglich (wird auch behördlicherseits kontrolliert).

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Achso, wußte ich nicht nicht das zB AB- kostenaufwendiger ist, als A+.
    Hmm ... *blätter* ... die Vollblutkonserve (600 ml) unabhängig von der Blutgruppe wird derzeit von der DRK-Blutspendedienst gGmbH mit 126,34 € in Rechnung gestellt, gewaschenes Ery-Konzentrat mit 132,90 €
    Ich kann deine Angaben nicht nachvollziehen.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Beschäftige dich mal bitte mit der internen Struktur des DRK e.V. oder auch des Malteser Hilfsdienst e.V., der Johanniter Unfallhilfe e.V. ... usw.
    Eine gGmbH hat nichts (außer ggf. dem Namen und ggf. einer Beteiligung der Geschäftsführer) mit dem XXX e.V., einem Landesverband XXX e.V., einem Kreisverband XXX e.V. oder einem Ortsverein XXX e.V. zu tun.
    Das ist ja völlig normal.
    Viele große Bauunternehmer gründen auch mehrere GmbHs.
    Früher war Herr X Chef einer Firma.
    Heute ist er Chef von Baufirma X Gmbh, Eloktro X GmbH, Gas-Wasser X GmbH und warum?
    Alle Firmen arbeiten selbständig und können eigenständig handeln.
    Würde der DRK Blutspendedienst einen Bockmist bauen, müßte auch das DRK selbst haften.
    Durch die GmbH, oh, da können wir nichts machen, denn der Blutspendedienst ist ja vollkommen eigenständig.
    HAHA, wers glaubt.
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Würde der DRK Blutspendedienst einen Bockmist bauen, müßte auch das DRK selbst haften. Durch die GmbH, oh, da können wir nichts machen, denn der Blutspendedienst ist ja vollkommen eigenständig. HAHA, wers glaubt.
    Wie schon mehrmals geschrieben, beschäftige dich doch mal ausführlich mit der Struktur dieser Vereine (aber Achtung, der Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz ist ein KdöR) sowie mit den Themen Wirtschaftsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht sowie dem Satzungsrecht dieser Vereine.
    Und dann reden wir weiter. :)
    Derartige Unternehmungen müssen ausgegliedert werden um die zwingend geforderte Trennung zwischen Idealverein und Wohlfahrtspflege/wirtschaftlichem Zweckbetrieb zu verwirklichen. Dies geschieht nicht zuletzt auch, um Haftungsforderungen an die Einzelmitglieder des Vereins (Aktive und Fördermitglieder) abzuwenden.

    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Es wird geschaut, welche Angebote vor Ort benötigt werden und diese werden dann finanziert.
    Was aber, wie du weisst, auch nur in gewissen Grenzen (Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht) geht ... :)
    Beste Grüße, Udo
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Wie schon mehrmals geschrieben, beschäftige dich doch mal ausführlich mit der Struktur dieser Vereine (aber Achtung, der Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz ist ein KdöR) sowie mit den Themen Wirtschaftsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht sowie dem Satzungsrecht dieser Vereine.
    Aha und was ist mit dem Rettungsdienst?
    Ist der gemeinnützig oder wirtschaftlich?
    Warum stellt das rote Kreuz im Rettungsdienst Leiharbeiter ein? Ist das etwa gemeinnützig?
    Sorry, aber das sind wieder knallharte wirtschaftliche Entscheidungen.
    Nennen wir es mal Dachverband, mag vielleicht ein Verein sein und auch gemeinnützig.
    Alles andere wird aber knallhart wirtschaftlich betrieben, mit dem Hintergrund, wir machen alles nur gemeinnützig.
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  6. #6
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    Und was hat das mit dem THW zutun?

  7. #7
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    noch was schreib

    Zitat Zitat von Gira Beitrag anzeigen
    Und was hat das mit dem THW zutun?
    genau das isses was mich auch bewegt

    wollt ich gerade mal sagen
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Aha und was ist mit dem Rettungsdienst?
    Ist der gemeinnützig oder wirtschaftlich?
    Warum stellt das rote Kreuz im Rettungsdienst Leiharbeiter ein? Ist das etwa gemeinnützig?
    Sorry, aber das sind wieder knallharte wirtschaftliche Entscheidungen.
    Nennen wir es mal Dachverband, mag vielleicht ein Verein sein und auch gemeinnützig.
    Alles andere wird aber knallhart wirtschaftlich betrieben, mit dem Hintergrund, wir machen alles nur gemeinnützig.
    Trenne zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Gemeinnützigkeit bzw. Vereinstätigkeit.
    Ein Verein (unabhägig welcher Sparte) darf sich wirtschaftliche betätigen (Kirbe, Konzerte, Merchandisingartikel verkaufen, Vereinsgaststätte betreiben, Verpflegung für den örtlichen Autohändler beim Tag der offenen Tür, usw. ), unter der Vorraussetzung, dass sich diese wirtschaftliche Betätigung trägt und keine Spenden/Mitgliedsbeiträge aufgewendet werden.
    Beispiel: Der Musikverein Kusemuckel hat eine Veranstaltung z.B. eine Kirbe. Die Kirbe ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, sprich der Verein muss zwingend schauen, dass er mit der Veranstaltung keine Verluste macht für die er Mitgliedsbeiträge etc. aufwendet.
    Ebenso ist es im DRK mit dem Rettungsdienst. Das ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und darf keinen Verlust machen. Daher wird in hier natürlich knallhart gerechnet (wie ein Wirtschaftsunternehmen), weil es vom Steuergesetz so verlangt wird (Verlust der Annerkennung als gemeinnütziger Verein, wenn keine Kostendeckung im Wirtschaftsbetrieb gegeben ist).
    Gemeinnützig dagegen ist z.B. der Tanz am Samstag nachmittag für die Senioren. Wenn dafür dann keine Kostendeckung erreicht wird, ist das kein Probelm (z.B. die Spritkosten um die Senioren abzuholen und wieder heimzubringen). Oder Helfer vor Ort: klassich eine satzungsgemäße Aufgabe, welche mit etlichen Kosten verbunden ist. Das ist dann auch kein Probelm bzw. wird immer durch Spenden/Mitgliedsbeiträge oder eben Erlöse aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (Rettungsdienst) zu finazieren sein.

    Gruß
    sschaebe

  9. #9
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    So isses! :)
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Aha und was ist mit dem Rettungsdienst?
    Ist der gemeinnützig oder wirtschaftlich?
    Warum stellt das rote Kreuz im Rettungsdienst Leiharbeiter ein? Ist das etwa gemeinnützig?
    Sorry, aber das sind wieder knallharte wirtschaftliche Entscheidungen.
    Nennen wir es mal Dachverband, mag vielleicht ein Verein sein und auch gemeinnützig.
    Alles andere wird aber knallhart wirtschaftlich betrieben, mit dem Hintergrund, wir machen alles nur gemeinnützig.
    Hier muss ich mal kurz was dazu schreiben. Unabhängig davon, dass in fast jeder Branche Leiharbeit Gang und Gebe ist (ob und inwiefern das moralisch verwerflich ist, ist eine andere Dikskussion), dürfen Hilfsorganisationen (egal welche) mit dem RD keine Gewinne erwirtschaften, da sie hier eine öffentliche (kommunale) Aufgabe wahrnemen. Daher wird auch regelmäßig mit den Krankenkassen verhandelt, wieviel Budget der RD/KTP einer HiOrg im Laufe einer Geschäftsperiode gebraucht hat und in etwa dieses Budget steht für die Folgeperiode zur Verfügung (unter Berücksichtigung der allg. Kostensteigerungen wie Inflation...) Wie das jetzt wieder mit Privatunernehmen (G.A.R.D, MKT etc...) ist, weiß ich nicht.

    Auch muss ich Tus-BW hier recht geben, die Gründung einer gGmbH (das kleine "g" für "gemeinnützig" steht nicht umsonst da) ist ein Unterschied zur normalen GmbH, für die gGmbH gelten andere rechtliche Umstände und Pflichten, ich suche mir entsprechende Quellen mal noch raus, bin darin nicht mehr so fit, als dass ich hier eine profunde Aussage zustande brächte :)

    Dass Blutkonserven verkauft werden ist unstrittig. Aber würden sie verschenkt, wären die Kosten nicht gedeckt und sehr kurzfristig gäbe es auch einen Nachschub mehr. Punkt. Zu verschenken hat auch leider das DRK halt nichts, denn geschenkt wird ihm auch nichts (natürlich jeder HiOrg nicht!) Dass unterschiedliche Blutgruppen zu verschiedenen Preisen verkauft werden, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen und habe ich auch noch nie gehört? Hast du da genaue Angaben bzw. Belege für diese Aussagen? Wäre interessant zu wissen. Logisch zu erklären wäre das ja nur durch die Angebots- und Nachfragegesetze (Knappheit und so...)

    Um aber auch noch was zum eigentlichen Thema beizutragen:

    Hier im Landkreis haben wir drei THW-Ortsverbände (mit insgesamt über 10 Fahrzeugen). Die Topographie, Größe und Industrie des Landkreises ist jetzt nicht so, dass sie ein enormes Potential für Großeinsätze vermuten lassen, dementsprechend wenige Einsätze hat jede Ortsgruppe (wenn's einer im Jahr ist, ist das viel!). Das meiste wird durch die FW abgedeckt. Finde ich ehrlich gesagt schade, das ganze Top-Material und die gut ausgebildeten Helfer so rumstehen zu lassen, aber alarmieren tut der Disponent nur nach Anforderung den Landratsamts oder halt der FW. Ein Freund von mir ist in einer dieser Ortsgruppen und ist angesichts der hämischen Sprüche, die sicher jeder THWler erntet immer wieder auf's neue genervt :D
    Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Knorkator Beitrag anzeigen
    .... Wie das jetzt wieder mit Privatunernehmen (G.A.R.D, MKT etc...) ist
    Ähm... ausser der Feuerwehr sind das alles "Private", also auch ASB, DRK, JUH, Malteser, RKT, G.A.R.D., MKT, KTD, KBH, KRH, Fritze-Müller-Schaukelwagen AG, ....
    Zitat Zitat von Knorkator Beitrag anzeigen
    ....
    Um aber auch noch was zum eigentlichen Thema beizutragen:

    Hier im Landkreis haben wir drei THW-Ortsverbände (mit insgesamt über 10 Fahrzeugen). Die Topographie, Größe und Industrie des Landkreises ist jetzt nicht so, dass sie ein enormes Potential für Großeinsätze vermuten lassen, dementsprechend wenige Einsätze hat jede Ortsgruppe (wenn's einer im Jahr ist, ist das viel!). Das meiste wird durch die FW abgedeckt. Finde ich ehrlich gesagt schade, das ganze Top-Material und die gut ausgebildeten Helfer so rumstehen zu lassen, aber alarmieren tut der Disponent nur nach Anforderung den Landratsamts oder halt der FW. Ein Freund von mir ist in einer dieser Ortsgruppen und ist angesichts der hämischen Sprüche, die sicher jeder THWler erntet immer wieder auf's neue genervt :D
    Wie schon mehrfach angesprohen: Die kommunale Gefahrenabwehr ist - wie der Name eigentlich schon sagt - Aufgabe der Kommune. Die Feuerwehr ist, über das Ordnungsamt, eine Einrichtung der Kommune. Somit ist wohl klar, dass bei Einsätzen erstmal die eigenen Kräfte alarmiert werden.

    Das THW ist eine BUNDESanstalt. Wie erkennbar also ein Einrichtung des Bundes. Der Einzige, der das THW also einsetzen und primär alarmieren darf ist der Bund. (Ob dabei die kommunalen / kreiseigenen Strukturen vor Ort im Rahmen der Amtshilfe (z. B. Leitstelle der Feuerwehr) genutzt werden lasse ich mal aussen vor.)
    Die Leitstelle des Kreises kann also das THW rechtlich garnicht alarmieren. Es ist nur möglich beim Bund anzufragen, ob sie den THW-OV zu dem Einsatz im Kreis/Ort XYZ abkommandieren möchte. Wenn ja kommt vom Bund dann z. B. der Satz: "Bitte alarmieren sie über ihre Leitstelle die Kräfte der THW XYZ, bestellen einen schönen Gruß aus Bonn. Bei Rückfragen soll sich der Einheitsleiter bei mir melden. Achso: Rechnung kommt wie immer in 8 Wochen an Ihren Kreisbrandmeister."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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