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Thema: Warum wird das THW so selten alarmiert?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Aha und was ist mit dem Rettungsdienst?
    Ist der gemeinnützig oder wirtschaftlich?
    Warum stellt das rote Kreuz im Rettungsdienst Leiharbeiter ein? Ist das etwa gemeinnützig?
    Sorry, aber das sind wieder knallharte wirtschaftliche Entscheidungen.
    Nennen wir es mal Dachverband, mag vielleicht ein Verein sein und auch gemeinnützig.
    Alles andere wird aber knallhart wirtschaftlich betrieben, mit dem Hintergrund, wir machen alles nur gemeinnützig.
    Hier muss ich mal kurz was dazu schreiben. Unabhängig davon, dass in fast jeder Branche Leiharbeit Gang und Gebe ist (ob und inwiefern das moralisch verwerflich ist, ist eine andere Dikskussion), dürfen Hilfsorganisationen (egal welche) mit dem RD keine Gewinne erwirtschaften, da sie hier eine öffentliche (kommunale) Aufgabe wahrnemen. Daher wird auch regelmäßig mit den Krankenkassen verhandelt, wieviel Budget der RD/KTP einer HiOrg im Laufe einer Geschäftsperiode gebraucht hat und in etwa dieses Budget steht für die Folgeperiode zur Verfügung (unter Berücksichtigung der allg. Kostensteigerungen wie Inflation...) Wie das jetzt wieder mit Privatunernehmen (G.A.R.D, MKT etc...) ist, weiß ich nicht.

    Auch muss ich Tus-BW hier recht geben, die Gründung einer gGmbH (das kleine "g" für "gemeinnützig" steht nicht umsonst da) ist ein Unterschied zur normalen GmbH, für die gGmbH gelten andere rechtliche Umstände und Pflichten, ich suche mir entsprechende Quellen mal noch raus, bin darin nicht mehr so fit, als dass ich hier eine profunde Aussage zustande brächte :)

    Dass Blutkonserven verkauft werden ist unstrittig. Aber würden sie verschenkt, wären die Kosten nicht gedeckt und sehr kurzfristig gäbe es auch einen Nachschub mehr. Punkt. Zu verschenken hat auch leider das DRK halt nichts, denn geschenkt wird ihm auch nichts (natürlich jeder HiOrg nicht!) Dass unterschiedliche Blutgruppen zu verschiedenen Preisen verkauft werden, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen und habe ich auch noch nie gehört? Hast du da genaue Angaben bzw. Belege für diese Aussagen? Wäre interessant zu wissen. Logisch zu erklären wäre das ja nur durch die Angebots- und Nachfragegesetze (Knappheit und so...)

    Um aber auch noch was zum eigentlichen Thema beizutragen:

    Hier im Landkreis haben wir drei THW-Ortsverbände (mit insgesamt über 10 Fahrzeugen). Die Topographie, Größe und Industrie des Landkreises ist jetzt nicht so, dass sie ein enormes Potential für Großeinsätze vermuten lassen, dementsprechend wenige Einsätze hat jede Ortsgruppe (wenn's einer im Jahr ist, ist das viel!). Das meiste wird durch die FW abgedeckt. Finde ich ehrlich gesagt schade, das ganze Top-Material und die gut ausgebildeten Helfer so rumstehen zu lassen, aber alarmieren tut der Disponent nur nach Anforderung den Landratsamts oder halt der FW. Ein Freund von mir ist in einer dieser Ortsgruppen und ist angesichts der hämischen Sprüche, die sicher jeder THWler erntet immer wieder auf's neue genervt :D
    Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Knorkator Beitrag anzeigen
    .... Wie das jetzt wieder mit Privatunernehmen (G.A.R.D, MKT etc...) ist
    Ähm... ausser der Feuerwehr sind das alles "Private", also auch ASB, DRK, JUH, Malteser, RKT, G.A.R.D., MKT, KTD, KBH, KRH, Fritze-Müller-Schaukelwagen AG, ....
    Zitat Zitat von Knorkator Beitrag anzeigen
    ....
    Um aber auch noch was zum eigentlichen Thema beizutragen:

    Hier im Landkreis haben wir drei THW-Ortsverbände (mit insgesamt über 10 Fahrzeugen). Die Topographie, Größe und Industrie des Landkreises ist jetzt nicht so, dass sie ein enormes Potential für Großeinsätze vermuten lassen, dementsprechend wenige Einsätze hat jede Ortsgruppe (wenn's einer im Jahr ist, ist das viel!). Das meiste wird durch die FW abgedeckt. Finde ich ehrlich gesagt schade, das ganze Top-Material und die gut ausgebildeten Helfer so rumstehen zu lassen, aber alarmieren tut der Disponent nur nach Anforderung den Landratsamts oder halt der FW. Ein Freund von mir ist in einer dieser Ortsgruppen und ist angesichts der hämischen Sprüche, die sicher jeder THWler erntet immer wieder auf's neue genervt :D
    Wie schon mehrfach angesprohen: Die kommunale Gefahrenabwehr ist - wie der Name eigentlich schon sagt - Aufgabe der Kommune. Die Feuerwehr ist, über das Ordnungsamt, eine Einrichtung der Kommune. Somit ist wohl klar, dass bei Einsätzen erstmal die eigenen Kräfte alarmiert werden.

    Das THW ist eine BUNDESanstalt. Wie erkennbar also ein Einrichtung des Bundes. Der Einzige, der das THW also einsetzen und primär alarmieren darf ist der Bund. (Ob dabei die kommunalen / kreiseigenen Strukturen vor Ort im Rahmen der Amtshilfe (z. B. Leitstelle der Feuerwehr) genutzt werden lasse ich mal aussen vor.)
    Die Leitstelle des Kreises kann also das THW rechtlich garnicht alarmieren. Es ist nur möglich beim Bund anzufragen, ob sie den THW-OV zu dem Einsatz im Kreis/Ort XYZ abkommandieren möchte. Wenn ja kommt vom Bund dann z. B. der Satz: "Bitte alarmieren sie über ihre Leitstelle die Kräfte der THW XYZ, bestellen einen schönen Gruß aus Bonn. Bei Rückfragen soll sich der Einheitsleiter bei mir melden. Achso: Rechnung kommt wie immer in 8 Wochen an Ihren Kreisbrandmeister."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Leitstelle des Kreises kann also das THW rechtlich garnicht alarmieren. Es ist nur möglich beim Bund anzufragen, ob sie den THW-OV zu dem Einsatz im Kreis/Ort XYZ abkommandieren möchte. Wenn ja kommt vom Bund dann z. B. der Satz: "Bitte alarmieren sie über ihre Leitstelle die Kräfte der THW XYZ, bestellen einen schönen Gruß aus Bonn. Bei Rückfragen soll sich der Einheitsleiter bei mir melden. Achso: Rechnung kommt wie immer in 8 Wochen an Ihren Kreisbrandmeister."
    Das ist allerdings Quatsch. Jede Leitstelle darf natürlich ohne Erlaubnis des Bundes das THW anfordern. Und das geschieht ja quer durch die Republik quasi täglich in großem oder kleinem Umfang. Die Kosten trägt dann im übrigen nicht die Feuerwehr, sondern der Verursacher. ;-)

  4. #4
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    Wenn es einen Verursacher gibt und eine Kostenweitergabe der Stadt an den Verursacher erfolgt ansonsten wird die Rechnung an den Anfordere gestellt! Wer ist das meistens? Die Leitstelle? Nö der Einsatzleiter vor Ort und wer wird durch ihn Vertreten?? die Stadt also an wen geht die Rechnung?

    Es sei den das THW ist in der AAO direkt hinterlegt da denk ich aber wird es spezielle Abkommen geben das Erfolgt nicht automatisch!

    Also habt beide Recht! Anfodern kann ich auch ohne Zustimmung des Bundes (dafür Werben die THW Einheiten ja sogar)!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Rettungsfachkraft Beitrag anzeigen
    Das ist allerdings Quatsch. Jede Leitstelle darf natürlich ohne Erlaubnis des Bundes das THW anfordern. Und das geschieht ja quer durch die Republik quasi täglich in großem oder kleinem Umfang. Die Kosten trägt dann im übrigen nicht die Feuerwehr, sondern der Verursacher. ;-)
    Warum sollte der Verursacher das tun?

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Warum sollte der Verursacher das tun?
    Weil im Regelfall der Verursacher eine Rechnung der Kommune erhält, in welcher auch die Rechnungen der Subunternehmer (z.B. THW) enthalten sind.

  7. #7
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Weil im Regelfall der Verursacher eine Rechnung der Kommune erhält, in welcher auch die Rechnungen der Subunternehmer (z.B. THW) enthalten sind.
    Wann soll dieser Regelfall eintreten? Zumindest in meinem Bundesland ist der Einsatz der Feuerwehr "im Regelfall" kostenlos - die wenigen Ausnahmen sind explizit im Gesetz festgelegt.

    Und sofern es sich nicht um eine sog. "freiwillige Aufgabe" außerhalb der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben handelt, bekommt der Kostenersatzpflichtige einen Gebührenbescheid im Rahmen eines Verwaltungsaktes und keine Rechnung, da wir einseitig hoheitlich tätig werden und dafür ggf. Gebühren erheben. Eine Rechnung würde einen privatrechtlichen Vertrag erfordern.

    Ansonsten gab es zur THW-Abrechnungsverordnung vor kurzen noch interessante Informationen im Mitgliederbereich des IdF NRW. So kann das THW auf einen Ersatz der entstandenen Kosten gegenüber der anfordernden Stelle verzichten, wenn diese wiederum keinen Erstattungsanspruch hat. Dummerweise wird dies anscheinend erst im Nachhinein entschieden.

    Ein Anspruch auf Kostenermäßigung oder vollständigen Kostenverzicht entsteht dadurch allerdings nicht. Kostenermäßigung und Kostenverzicht bilden nicht den Regelfall und sind stets Ermessensentscheidungen des THW.
    Als zuständiger Einsatzleiter würde ich mir vor diesem Hintergrund bei den hier diskutierten Allerweltslagen (Unwetter, Verkehrsunfälle etc.) auch weiterhin überlegen, ob ich das THW jetzt wirklich unbedingt brauche. Wenn ich es unbedingt brauche, muss ich auch bereit sein, die Kosten tragen, keine Frage. Aber nur damit sich alle sowohl wohl als auch lieb gehabt und gebraucht fühlen?

  8. #8
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    Im Rahmen der Amtshilfe (bei z.B. Einsätzen nach FSHG) ist ein Kostenverzicht möglich. Und es wird sehr, sehr oft verzichtet. Geld verdient das THW mit den sogenannten "sonstigen technischen Hilfeleistungen".

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Und sofern es sich nicht um eine sog. "freiwillige Aufgabe" außerhalb der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben handelt, bekommt der Kostenersatzpflichtige einen Gebührenbescheid im Rahmen eines Verwaltungsaktes und keine Rechnung, da wir einseitig hoheitlich tätig werden und dafür ggf. Gebühren erheben. Eine Rechnung würde einen privatrechtlichen Vertrag erfordern.
    Das stimmt mal nicht.
    Ich möchte sogar behaupten, die Anzahl der gebührenpflichtigen Einsätze liegt weit höher, als die "kostenlosen" Einsätze.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wann soll dieser Regelfall eintreten? Zumindest in meinem Bundesland ist der Einsatz der Feuerwehr "im Regelfall" kostenlos - die wenigen Ausnahmen sind explizit im Gesetz festgelegt.
    Stimmt. Bei uns in BaWü bei Schadbränden (asugenommen Fahrzeugbrände) und bei öffentlichem Notstand.
    Ist es ein öffentlicher Notstand wenn Keller unter Wasser stehen. Nein. Hier gibt es ne Rechnung von der Feuerwehr (selbs wenn 100te Keller unter Wasser stehen). Wenn Dächer abgedeckt wurden? Auch nein, weil auch hier Rechnungen geschrieben werden. Bleibt der Baum auf der Straße nach nem Sturm: Jepp, kostenlos. Also was bleibt wirklich Kostenlos außer Menschenrettung (per Drehleiter, Bei einem NA-Einsatz/RTW-Notfalleinsatz, nicht Krankentransport), Tierrettung (Katze vom Baum) oder Bränden? Nichts. Und die kostenlosen Einsätze machen laut den div. Statistiken nur den Bruchteil der Einsätze der Feuerwehr aus.

    Gruß
    sschaebe

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