Ergebnis 1 bis 15 von 127

Thema: Warum wird das THW so selten alarmiert?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    18.10.2013
    Beiträge
    16
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Leitstelle des Kreises kann also das THW rechtlich garnicht alarmieren. Es ist nur möglich beim Bund anzufragen, ob sie den THW-OV zu dem Einsatz im Kreis/Ort XYZ abkommandieren möchte. Wenn ja kommt vom Bund dann z. B. der Satz: "Bitte alarmieren sie über ihre Leitstelle die Kräfte der THW XYZ, bestellen einen schönen Gruß aus Bonn. Bei Rückfragen soll sich der Einheitsleiter bei mir melden. Achso: Rechnung kommt wie immer in 8 Wochen an Ihren Kreisbrandmeister."
    Das ist allerdings Quatsch. Jede Leitstelle darf natürlich ohne Erlaubnis des Bundes das THW anfordern. Und das geschieht ja quer durch die Republik quasi täglich in großem oder kleinem Umfang. Die Kosten trägt dann im übrigen nicht die Feuerwehr, sondern der Verursacher. ;-)

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    Wenn es einen Verursacher gibt und eine Kostenweitergabe der Stadt an den Verursacher erfolgt ansonsten wird die Rechnung an den Anfordere gestellt! Wer ist das meistens? Die Leitstelle? Nö der Einsatzleiter vor Ort und wer wird durch ihn Vertreten?? die Stadt also an wen geht die Rechnung?

    Es sei den das THW ist in der AAO direkt hinterlegt da denk ich aber wird es spezielle Abkommen geben das Erfolgt nicht automatisch!

    Also habt beide Recht! Anfodern kann ich auch ohne Zustimmung des Bundes (dafür Werben die THW Einheiten ja sogar)!

  3. #3
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Rettungsfachkraft Beitrag anzeigen
    Das ist allerdings Quatsch. Jede Leitstelle darf natürlich ohne Erlaubnis des Bundes das THW anfordern. Und das geschieht ja quer durch die Republik quasi täglich in großem oder kleinem Umfang. Die Kosten trägt dann im übrigen nicht die Feuerwehr, sondern der Verursacher. ;-)
    Warum sollte der Verursacher das tun?

  4. #4
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Warum sollte der Verursacher das tun?
    Weil im Regelfall der Verursacher eine Rechnung der Kommune erhält, in welcher auch die Rechnungen der Subunternehmer (z.B. THW) enthalten sind.

  5. #5
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Weil im Regelfall der Verursacher eine Rechnung der Kommune erhält, in welcher auch die Rechnungen der Subunternehmer (z.B. THW) enthalten sind.
    Wann soll dieser Regelfall eintreten? Zumindest in meinem Bundesland ist der Einsatz der Feuerwehr "im Regelfall" kostenlos - die wenigen Ausnahmen sind explizit im Gesetz festgelegt.

    Und sofern es sich nicht um eine sog. "freiwillige Aufgabe" außerhalb der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben handelt, bekommt der Kostenersatzpflichtige einen Gebührenbescheid im Rahmen eines Verwaltungsaktes und keine Rechnung, da wir einseitig hoheitlich tätig werden und dafür ggf. Gebühren erheben. Eine Rechnung würde einen privatrechtlichen Vertrag erfordern.

    Ansonsten gab es zur THW-Abrechnungsverordnung vor kurzen noch interessante Informationen im Mitgliederbereich des IdF NRW. So kann das THW auf einen Ersatz der entstandenen Kosten gegenüber der anfordernden Stelle verzichten, wenn diese wiederum keinen Erstattungsanspruch hat. Dummerweise wird dies anscheinend erst im Nachhinein entschieden.

    Ein Anspruch auf Kostenermäßigung oder vollständigen Kostenverzicht entsteht dadurch allerdings nicht. Kostenermäßigung und Kostenverzicht bilden nicht den Regelfall und sind stets Ermessensentscheidungen des THW.
    Als zuständiger Einsatzleiter würde ich mir vor diesem Hintergrund bei den hier diskutierten Allerweltslagen (Unwetter, Verkehrsunfälle etc.) auch weiterhin überlegen, ob ich das THW jetzt wirklich unbedingt brauche. Wenn ich es unbedingt brauche, muss ich auch bereit sein, die Kosten tragen, keine Frage. Aber nur damit sich alle sowohl wohl als auch lieb gehabt und gebraucht fühlen?

  6. #6
    Registriert seit
    18.10.2013
    Beiträge
    16
    Im Rahmen der Amtshilfe (bei z.B. Einsätzen nach FSHG) ist ein Kostenverzicht möglich. Und es wird sehr, sehr oft verzichtet. Geld verdient das THW mit den sogenannten "sonstigen technischen Hilfeleistungen".

  7. #7
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Und sofern es sich nicht um eine sog. "freiwillige Aufgabe" außerhalb der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben handelt, bekommt der Kostenersatzpflichtige einen Gebührenbescheid im Rahmen eines Verwaltungsaktes und keine Rechnung, da wir einseitig hoheitlich tätig werden und dafür ggf. Gebühren erheben. Eine Rechnung würde einen privatrechtlichen Vertrag erfordern.
    Das stimmt mal nicht.
    Ich möchte sogar behaupten, die Anzahl der gebührenpflichtigen Einsätze liegt weit höher, als die "kostenlosen" Einsätze.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Bei uns definitiv nicht. Allerdings habe ich auch nichts zum zahlenmäßigen Verhältnis geschrieben. Insofern würde ich gerne wissen, was genau da nicht stimmen soll.

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Bei uns definitiv nicht.
    Naja, nur weil ihr keine Gebührenbescheide verschickt heißt es nicht das ihr es nicht könntet.
    Es gab sogar schon eine Feuerwehr, die rechnete eine, ich sag es mal Drehleiterrettung ab.
    Die Person konnte damals nicht übers Treppenhaus wegen Übergewicht auf Erdgleiche verbracht werden.
    Dies war aber notwendig weil sie ins Krankenhaus mußte und da es keine lebensbedrohliche Situation war mußte die Krankenkasse zahlen.

    Zb in Bayern kann alles verrechnet werden, wenn es nicht brennt und keine Menschenrettung ist, ist die Menschenrettung rum, kann danach auch wieder Geld verlangt werden (Verkehrsregelung, Öl binden)
    Wobei es bei Bränden wieder Ausnahmen gibt, wie zB PKW etc.

    Edit:
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Allerdings habe ich auch nichts zum zahlenmäßigen Verhältnis geschrieben. Insofern würde ich gerne wissen, was genau da nicht stimmen soll.
    Zahlenmäig hast du nichts geschrieben, stimmt, aber ...
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wann soll dieser Regelfall eintreten? Zumindest in meinem Bundesland ist der Einsatz der Feuerwehr "im Regelfall" kostenlos
    Und im Regelfall bedeutet zumindest mal über 50% und das wage ich zu behaupten ist falsch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wann soll dieser Regelfall eintreten? Zumindest in meinem Bundesland ist der Einsatz der Feuerwehr "im Regelfall" kostenlos - die wenigen Ausnahmen sind explizit im Gesetz festgelegt.
    Stimmt. Bei uns in BaWü bei Schadbränden (asugenommen Fahrzeugbrände) und bei öffentlichem Notstand.
    Ist es ein öffentlicher Notstand wenn Keller unter Wasser stehen. Nein. Hier gibt es ne Rechnung von der Feuerwehr (selbs wenn 100te Keller unter Wasser stehen). Wenn Dächer abgedeckt wurden? Auch nein, weil auch hier Rechnungen geschrieben werden. Bleibt der Baum auf der Straße nach nem Sturm: Jepp, kostenlos. Also was bleibt wirklich Kostenlos außer Menschenrettung (per Drehleiter, Bei einem NA-Einsatz/RTW-Notfalleinsatz, nicht Krankentransport), Tierrettung (Katze vom Baum) oder Bränden? Nichts. Und die kostenlosen Einsätze machen laut den div. Statistiken nur den Bruchteil der Einsätze der Feuerwehr aus.

    Gruß
    sschaebe

  11. #11
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Tja, so ist das halt mit dem Föderalismus. Nachdem in NRW ja vor Jahren höchstrichterlich Ölspuren zum möglichen Unglücksfall erhoben wurden, fallen hier auch vollgelaufene Keller (oberhalb einer Bagatellgrenze) und m. E. auch Dachziegel, die auf öffentlichen Grund zu stürzen drohen und daher eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellen, darunter.

    Ich hoffe aber mal, dass man die von dir beschriebenen Einsätze dann auch als "freiwillige Aufgaben" ansieht und entsprechend ohne SoSi und Sonderrechte abarbeitet.

  12. #12
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Nachdem in NRW ja vor Jahren höchstrichterlich Ölspuren zum möglichen Unglücksfall erhoben wurden,
    Ihr dürft keine Ölspuren verrechnen?
    Na gott sei dank wohn ich nicht in NRW.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •