Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Aber der Techniker hat ohne mich zu Fragen, unerlaubt an meinem Gerät was geändert, und berechtigt ist er dazu keinenfalles!!! Ergo: Sachbeschädigung