Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.

Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.