Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Aber der Techniker hat ohne mich zu Fragen, unerlaubt an meinem Gerät was geändert, und berechtigt ist er dazu keinenfalles!!! Ergo: Sachbeschädigung
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !