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Thema: BMD nach reperatur ohne Mithören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.06.2002
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    2.304
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Aber der Techniker hat ohne mich zu Fragen, unerlaubt an meinem Gerät was geändert, und berechtigt ist er dazu keinenfalles!!! Ergo: Sachbeschädigung
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ergo: Sachbeschädigung
    Lese dir doch einfach die einschlägigen Kommentare zur Sachbeschädigung durch.
    Recht ist nicht schwarz/weiß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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