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Thema: BMD nach reperatur ohne Mithören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Wenn das Gerät sein Eigentum ist, ist und war das vorgehen eine Sachbeschädigung!
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
    Also so einen sinnfreien Post hab ich schon lang nicht mehr gelesen.
    Deswegen schrieb ich ja auch, das die Rechtssprechung bei Sachbeschädigung auch von einem nicht mehr bestimmungsgemäßen Gebrauch redet.

    Denn mal ernsthaft, was ist denn an dem Melder beschädigt worden?
    Er funktioniert nachwievor, vergleichbar wäre es nur, wenn du sagst, du läßt die Luft ausm Reifen, dann wäre der Reifen nicht beschädigt, aber der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gewährleistet
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Aber der Techniker hat ohne mich zu Fragen, unerlaubt an meinem Gerät was geändert, und berechtigt ist er dazu keinenfalles!!! Ergo: Sachbeschädigung
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ergo: Sachbeschädigung
    Lese dir doch einfach die einschlägigen Kommentare zur Sachbeschädigung durch.
    Recht ist nicht schwarz/weiß.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.

    Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
    Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.
    Nur weil der Melder was vom Hersteller aus was kann, hat das nichts mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch in Deutschland zu tun.
    Andere Länder, andere Sitten.

    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.
    Schon lustig und sowas von einem User der 1 1/2 Monate hier ist.
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  8. #8
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    In Deutschland ist es keineswegs untersagt ein Gerät zu besitzen welches in der lage ist den 4m-BOS-Funk abzuhören.

    Außerdem muss ich nicht lange hier sein um das zu beurteilen, lesen reicht da vollkommen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
    Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.
    Da dein Problem geklärt ist, musst du dich ja nicht mehr an der Diskussion beteiligen, oder? Sei halt froh, dass die Wehr die Reparatur übernommen hat, und erfreu dich an deiner wichtigen Mithörschaltung, solange es noch geht.

  10. #10
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    Ich werde mich hier auch nicht weiter beteiligen. Das gilt für das Gesammte Forum.

    Wie wäre es für ein ganz anderes (Rechtliches) Thema auch ein neues zu öffnen?

  11. #11
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    Ist hier auch was entfernt?? sieht durchgekratzt aus:

    Würde das trotzdem mir nicht gefallen lassen. Die haben das zu machen, was sie als auftrag haben,

    Die löschen ja auch nicht einen Brand und reißen danach noch das Haus ab oder renovieren es ;)
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Securefunk Beitrag anzeigen
    Würde das trotzdem mir nicht gefallen lassen. Die haben das zu machen, was sie als auftrag haben
    Genau. Und man könnte auf die Idee kommen: Auftrag der Feuerwehr/Kommune ist es nicht, private Spielmelder zu reparieren, oder?

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