Ergebnis 1 bis 15 von 32

Thema: BMD nach reperatur ohne Mithören

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
    Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
    Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
    Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
    Also so einen sinnfreien Post hab ich schon lang nicht mehr gelesen.
    Deswegen schrieb ich ja auch, das die Rechtssprechung bei Sachbeschädigung auch von einem nicht mehr bestimmungsgemäßen Gebrauch redet.

    Denn mal ernsthaft, was ist denn an dem Melder beschädigt worden?
    Er funktioniert nachwievor, vergleichbar wäre es nur, wenn du sagst, du läßt die Luft ausm Reifen, dann wäre der Reifen nicht beschädigt, aber der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gewährleistet
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •