Also so einen sinnfreien Post hab ich schon lang nicht mehr gelesen.
Deswegen schrieb ich ja auch, das die Rechtssprechung bei Sachbeschädigung auch von einem nicht mehr bestimmungsgemäßen Gebrauch redet.
Denn mal ernsthaft, was ist denn an dem Melder beschädigt worden?
Er funktioniert nachwievor, vergleichbar wäre es nur, wenn du sagst, du läßt die Luft ausm Reifen, dann wäre der Reifen nicht beschädigt, aber der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gewährleistet
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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