Hallo!
Hei, du kommst da jetzt aber mit was an...
Seit wann bitte darf man privat denn BOS-Geräte verwenden?
Und dann auch noch einen "aufgebohrten" Melder der mehr erlaubt, als die Wehr dem normalen BOS'ler gestattet?
Ähm, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde das Gerät über die Feuerwehr zur Werkstatt verbracht. Wer hat denn da die Rechnung für die an diesem Melder durchgeführten Arbeiten bezahlt?
Deine Sichtweise wäre eher zu verstehen, wenn der OP seinen privaten Melder auch persönlich und ganz privat zu einem Funktechniker gegangen und selber als Kunde aufgetreten wär. Aber genau so war es ja wohl nicht.
Womit sich da doch gleich noch ein Verdacht einschleicht...
Wenn mir ein Stammkunde regelmässig Geräte schickt wo ich ganz gennau weis was sie können dürfen und sollen, und wo dieser Kunde absolut gegen ist, dann richte ich es so das die Geräte eben dem entsprechen was der Stammkunde erwartet.
Wenn ein Kunde mir einen Posten Geräte zur Wartung oder Reparatur überreicht, wovon einzelne derart krass von den Vorgaben abweichen, wird allerhöchstens mal kurz der Kunde (also jener der meine Rechnung zahlt und welcher meißtens auch der Eigentümer dieser Geräte ist) kontaktiert. Und wem dem dann die Hutschnur platzt, werde ich darin bestätigt das ich es doch eh schon vorher wusste.
FME's als Geräteart sind direkt vergleichbar mit superstrengen Netzhirachien im Betriebsfunk.
Es gibt Funknetze wo ein "reinhören in den Kanal", sprich deaktivierung der Selektivrufsperre, absolut nicht erwünscht sind. Häufig bei Kurierdiensten und ähnliche Gewerbekonstrukte wo eine Zentrale mehrere zueinander in Konkurrenz stehender Freiberufler oder (Schein-)Selbstständige/IchAG'ler koordinierte Aufträge zuteilt.
Da gilt sehr streng die Vorgabe das nur die Leute für eine Zeit X oder bis zum Schlußruf den Funk hören können dürfen, die explizid zuvor auch gerufen wurden.
Einen Schritt weiter geht die Sendeberechtigung. Kein Funkgerät darf von sich aus was anderes senden als ein Sprechwunsch. Weitere Sendetätigkeit darf erst dann freigeschaltet sein, wenn die Zentrale dazu die Freigabe erteilt.
Im Betriebsfunk sind das die Funknetzformen wo die meißten Gerätemanipulationen stattfinden, ohne das der Netzbetreiber / Geräteinhaber davon was weis.
Wie gesagt kann kein unterstellter Mensch für sich selber entscheiden was er gerne möchten darf in einem Funknetz. Diese Entscheidung was der einzelne darf oder nicht darf, entscheidet ausschlißlich der Betrieber des Funknetzes. Bei einem 4m Kanal einer Feuerwehr also die Feuerwehr, sowie weitere Mitspracherechte seitens Kommune/Bezirksregierung/Landesregierung/Innenministerium.
BTW: Ich bin offenbar nicht der einzige Funktechniker der so denkt.
So knappe 10-15 Reparaturaufträge die bei mir landen sind unprogrammierbare Gebrauchtgeräte von eBay, die Kunden dann hilflos einreichen.
Besagte 10-15 Fälle im Jahr führen auf Manipulationen zurück, womit eine Umprogrammierung unmöglich gemacht werden sollte.
Das "knuffigste" was ich da fand war ein Posten GP340 deren Programmierpins sowie der BootControl am Zubehörstecker mit einer hauch feinen Klarlackschicht überzogen war.
Ansonsten ist es bei älteren Geräten üblich mit bissel mehr Saft als vorgesehen wichtige Teile der Programmierschnittstelle durchzubrennen, oder gleich richtig aufwändig einen SOT23 Transistor gegen einen spiegelverkehrten Typen oder irgend der Diode in SOT23 aus zu wechseln.
Da suche selbst ich mir teilweise einen Ast bei, wo ich mich schon für fies hielt..:-)
Und es kommt auch gar nicht mal sooo selten vor, das ich hier nen Gerät auf dem Tisch habe, wo sich ein Mitarbeiter des Kunden da noch das 2m POL Relais in "sein" 2m Betriebsfunkgerät mit rein geproggt hat.
Tut man da als Funktechniker nix gegen, dauert es keine Woche nach Auslieferung, bis da wieder das BOS-Relais reingeproggt und die Leistung auf Maximum gesetzt wurde.
Und nein - ich rede da nicht von einem einzelnen Kunden. Das ist inzwischen ein Folkssport!
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser