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Thema: BMD nach reperatur ohne Mithören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    1) dass darauf Rücksicht zu nehmen ist hab ich geschrieben
    2) Wie eine Wehr das regelt ist irrelevant. Solange der private Besitz eines Melders keine >gesetzliche< Verbotsnorm tangiert, kann die Wehr innerdienstlich regeln was sie will. Eine DV kann kein Gesetz ausser Kraft setzen, oder Einfluß auf privates Eigentum (auch seiner Dienstverpflichteten) nehmen.
    3) Der Besitzer eines freigeschalteten Melders hat sich eben nicht strafbar gemacht. Strafbarkeit setzt eine rechtwidirges und vorwerfbares Handeln voraus, dass von einem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist (kurzform, auf die Bußgeldabstufung gehe ich mal nicht ein).

    Der Besitz u.a. v. >zugelassenen< Geräten (CE, FTZ, DBP, .....) ist für jedermann statthaft, egal welche Sendungen damit hören kann.

    Strafbar wird erst das >unberechtigte< Abhören einer Sendung, die nicht für den Empfänger bestimmt ist. Aus dem bloßen Besitz eines freigeschalteten Melders bereits auf die widerrechtliche Verwendung als Abhörgerät zu schließen, wäre wie wenn man dem Besitzer eines Kfz's mit einer max. Höchstgeschwindikgkeit von 130kmh, ohne jegliche weiteren Feststellungen, wegen "Raserei" bestraft, nur weil es ja keinen Sinn macht so ein Auto zu besitzen, wenn man damit nicht auch mit 130 "rumrast".

    Im übrigen: Zu dem Thema habe ich geschrieben was zu schreiben war. Ich klink mich hier aus. Diskussionen mit Hobbyjuristen waren zur Rechtfindung noch nie hilfreich.

  2. #2
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    Richtig der meinung bin ich auch. Es geht mir hier auch weniger ums Rechtliche. Der Melder ist eindeutig als Privatgerät gekennzeichnet gewesen. Ebenso ist auch die Funktion des Gerätes nicht Strafbar, da ich es ja auch so bei Motorola kaufen kann/konnte.

    Ich danke eich trotzdem. Aber kehret doch bitte zum eig. Thema zurück.

    Ich werde jetzt gleich nochmal schauen ob da Irgentwas durchtrennt ist, jedoch wäre ein Anfang gut zu wissen was man da als Bsp. alles machen könnte?

    Edit: Vielleicht dient es euch als Hinweis: Der schalter selber Funktioniert wohl noch. Heißt es kommt manschmal ein "knacken" wenn ich Mithören an habe. Jedoch kommt der Funk selber nicht mit durch. (Getestet mit Funkgerät im Auto)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    jedoch wäre ein Anfang gut zu wissen was man da als Bsp. alles machen könnte?
    Die Funkwerkstatt schriftlich auffordern binnen einer Frist den Urzustand wieder herzustellen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    13
    Ich danke euch für die Hilfe. Habe das Problem behoben. Die haben da eine Diode rundergepitcht. Habe alles wieder gemacht.

    Thx. Trotzdem

  5. #5
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    Zitat Zitat von Funkspiel Beitrag anzeigen
    Ich danke euch für die Hilfe. Habe das Problem behoben. Die haben da eine Diode rundergepitcht. Habe alles wieder gemacht.

    Thx. Trotzdem
    Ich denke das reicht

  6. #6
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    Servus!

    OK, dann machen wir hier zu...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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