Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
Also so einen sinnfreien Post hab ich schon lang nicht mehr gelesen.
Deswegen schrieb ich ja auch, das die Rechtssprechung bei Sachbeschädigung auch von einem nicht mehr bestimmungsgemäßen Gebrauch redet.

Denn mal ernsthaft, was ist denn an dem Melder beschädigt worden?
Er funktioniert nachwievor, vergleichbar wäre es nur, wenn du sagst, du läßt die Luft ausm Reifen, dann wäre der Reifen nicht beschädigt, aber der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gewährleistet